Kirchenaustritt einheitlich regeln, aber richtig - Erheblicher Diskussionsbedarf zum Gesetzentwurf der Landesregierung
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Kirchenaustritt einheitlich regeln, aber richtig - Erheblicher Diskussionsbedarf zum Gesetzentwurf der Landesregierung
"Allerdings sehe ich in zwei Punkten erheblichen Diskussionsbedarf im Ausschuss. Zum einen muss künftig jeder Kirchenaustritt in einer Urkunde als 'Einzelerklärung' vorgenommen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass Ehegatten oder Eltern und Kinder in einer gemeinsamen Urkunde den Austritt erklären, soll abgeschafft werden. Dies bedeutet einen höheren Aufwand und vielleicht auch höhere Kosten, als bisher - ohne nachvollziehbaren Grund."
"Zum anderen ist vorgesehen, dass für einen geschäftsunfähigen Volljährigen dessen gesetzlicher Betreuer den Kirchenaustritt erklären kann, wenn ihm die Personensorge zusteht. Dies war bisher in den Gesetzen nicht vorgesehen. Es ist auch sehr fraglich, ob bei einer höchstpersönlichen Entscheidung, wie dem Kirchenaustritt, überhaupt eine Vertretung durch einen Betreuer möglich sein sollte. Außerdem bedeutet die Bestellung eines Betreuers nicht automatisch, dass der Betreute auch geschäftsunfähig ist. Wie soll dies von den Mitarbeitern des Amtsgerichts, denen der Austritt erklärt wird, festgestellt werden? Zu den Gründen für diese wesentlichen Änderungen des bisherigen Rechts schweigt sich die Begründung des Gesetzentwurfs aus. Dies muss dringend nachgeholt werden" so der Abgeordnete in der heutigen Plenarsitzung.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 31.03.2009 - 18:11 Uhr
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