Wer Bauleistungen erbringt, hat sich an die Bau-Tarifverträge zu halten
ID: 813501
Elektrohandwerke (ZVEH) hat gegen die Bundesrepublik Deutschland
geklagt. Der Grund: Dem elektrohandwerklichen Verband sind die vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für
allgemeinverbindlich erklärten Bau-Tarifverträge ein Dorn im Auge.
Denn diese führen dazu, dass sich alle Betriebe des Bauhaupt- und
des Baunebengewerbes, die zu mehr als 50 Prozent - bezogen auf die
Arbeitszeit - bauliche Tätigkeiten ausführen, an den tariflichen
Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft beteiligen müssen.
Tarifvertrag unmissverständlich
Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
(VTV) listet diese Tätigkeiten detailliert und unmissverständlich
auf. Das bedeutet: Führt ein Betrieb des Elektrohandwerks überwiegend
bauliche Tätigkeiten aus, so ist er - wie andere Baubetriebe auch -
verpflichtet, die Beiträge für die Sozialkassenverfahren an SOKA-BAU
zu entrichten. Betriebe, die sich dieser Pflicht entziehen,
verschaffen sich gegenüber solchen Betrieben, die ordnungsgemäß ihre
Sozialkassenbeiträge entrichten, auf unrechtmäßige Weise einen klaren
Wettbewerbsvorteil.
Elektrobetriebe machen mehr Tiefbau
Der ZVEH argumentiert zudem recht verwegen, neue
Marktgegebenheiten (Stichwort Energiewende) hätten dazu geführt, dass
Elektriker mehr und mehr (Tiefbau-)Bauleistungen erbringen müssten,
um ihr eigentliches Handwerk erledigen zu können. Das heißt im
Klartext: Elektrohandwerkliche Betriebe führen verstärkt
Bauleistungen aus - in aller Regel mit Fachkräften, die in
Baubetrieben ausgebildet wurden. Die tariflichen Sozialkassenbeiträge
sollen diese Betriebe, so sieht es der ZVEH, aber nicht entrichten.
Mögliche Folge: Sie wären Baubetrieben im Wettbewerb immer eine
Nasenlänge voraus.
Die Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
Die tarifvertraglich geregelten Verfahren, die SOKA-BAU im Auftrag
der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft umsetzt, gleichen
Nachteile aus, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Bauwirtschaft
durch branchenspezifische Arbeitsbedingungen entstehen. Im Einzelnen
sind dies: die Sicherung von Urlaubsansprüchen der Arbeitnehmer, eine
überbetriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer sowie die
branchenweite Finanzierung der Berufsausbildung. Die Beiträge in Höhe
von derzeit 19,80 Prozent der Bruttolohnsumme für gewerbliche
Arbeitnehmer in den alten Bundesländern entrichten die Arbeitgeber.
Durch Erstattungsleistungen in den einzelnen Leistungsbereichen
erfolgt ein Rückfluss der Gelder an Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
SOKA-BAU
SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und
Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse
des Baugewerbes AG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der
Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes e. V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Pressekontakt:
SOKA-BAU
Michael Delmhorst
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 707-2100
Fax: 0611 707-4587
E-Mail: MDelmhorst@soka-bau.de
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Datum: 12.02.2013 - 11:58 Uhr
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