Stichtag 1. März: Grüne Kennzeichen für Mofas und Mopeds

Stichtag 1. März: Grüne Kennzeichen für Mofas und Mopeds

ID: 817998
(ots) - Vom 1. März 2013 an dürfen Mofas und Mopeds nur
noch mit grünem Kennzeichen fahren. Die blauen Nummernschilder
verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit blauem statt grünem
Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und
macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den
Kraftfahrtversicherern erhältlich.

Das Unfallrisiko der Kleinkrafträder ist hoch: Die knapp 1,8
Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2011 rund 29.000
Haftpflichtschäden. Mit 16 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge verursachen
Mofas und Mopeds fast doppelt so viele Unfälle wie "richtige"
Motorräder. Die Versicherer zahlten hierfür rund 73 Millionen Euro an
Geschädigte. Erfreulicherweise ist jedoch die Anzahl der Schäden bei
den Mofas weiter zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch knapp
30.000 Haftpflichtschäden.

Die Diebstähle bei Mofas und Mopeds sind im Vergleich zum Vorjahr
sogar um 14,4 Prozent zurückgegangen. Trotzdem sind Mofas und Mopeds
noch immer deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: 5.500
Mofas und Mopeds wurden 2011 gestohlen - fast 20 von je 1.000
Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 2,6 und bei PKW 0,6
von 1.000 Fahrzeugen gestohlen.

Für welche Fahrzeuge gilt das grüne Kennzeichen?

- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50
Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h
fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei
Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen
Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb
und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von


maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal
45 km/h schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer
Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem
01.03.1992 versichert waren.

Der Versicherer ist über die Buchstabenkombination des
Kennzeichens im Internet (www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html) oder
über den Zentralruf der Autoversicherer (08 00 - 2 50 26 00) leicht
feststellbar.

Weitere Informationen auf www.gdv.de.

Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/gdv_de



Pressekontakt:
Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030/2020-5119
Mail: k.rueter@gdv.de

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Datum: 19.02.2013 - 12:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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