Uhl/Mayer: Doppelte Staatsangehörigkeit muss die Ausnahme bleiben
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derzeit wieder einmal intensiv geführt. Dabei gibt es auch
Forderungen, die doppelte Staatsangehörigkeit generell zuzulassen und
das Optionsmodell abzuschaffen. Dazu erklärten der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl,
und der zuständige Berichterstatter Stephan Mayer:
Hans-Peter Uhl: "Die Union hält am Grundsatz der Vermeidung der
doppelten Staatsangehörigkeit fest. Ausnahmen, vor allem für
EU-Bürger, sind vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Integration
innerhalb der Europäischen Union und der Unionsbürgerschaft
gerechtfertigt. Für die CDU/CSU gilt nach wie vor, dass der Erwerb
der deutschen Staatsangehörigkeit am Ende eines erfolgreichen
Integrationsprozesses stehen muss. Die Opposition will zuerst
einbürgern und dann integrieren. Das ist der falsche Weg.
Staatsbürgerschaft setzt ein Band der Loyalität und ein klares
Bekenntnis zum Staat voraus."
Stephan Mayer: "Der Bericht der Bundesregierung vom Sommer letzten
Jahres und die beeindruckenden Zahlen zeigen: Es war richtig, dass
die Union bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 den
rot-grünen Irrweg des Multi-Kulti gestoppt hat. Dass sich die jungen
Menschen mit großer Mehrheit bereits weit vor ihrem 23. Geburtstag
entschieden und nahezu alle die deutsche Staatsangehörigkeit gewählt
haben, beweist, wie gut die jetzige Regelung wirkt. Das Optionsmodell
ist deshalb ein Kompromiss, der sich in der Praxis bewährt hat. Nach
unserer Einschätzung werden auch die Sachverständigen in der Anhörung
im März zu dem Schluss kommen, dass die Optionsregelung eine gute
Lösung ist. Von unseren jungen Mitbürgern bis zum 23. Geburtstag eine
Entscheidung zu verlangen, halten wir für zumutbar.
Unser Ziel bleibt es, dass sich so viele junge Doppelstaatler wie
möglich für Deutschland entscheiden. Das vermeidet gespaltene
Loyalitäten in der nachwachsenden Generation. So werden auch
zahlreiche konkrete praktische und rechtliche Probleme der generellen
doppelten Staatsangehörigkeit, etwa bei den Themen Auslieferung,
Abschiebung von Straftätern, Wehrpflicht, aber auch beim Wahlrecht
und bei der Berechtigung zu Sozialleistungen, vermieden."
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Datum: 19.02.2013 - 14:58 Uhr
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