Badische Neueste Nachrichten: Geräuschlos
ID: 818451
Bundesverfassungsgerichts nicht, das eingetragenen
Lebenspartnerschaften weitere Möglichkeiten der Adoption einräumt.
Der Richterspruch liegt in der Tendenz der bisherigen Urteile in den
unterschiedlichsten Bereichen, die im Grunde gleichgeschlechtliche
Partnerschaften der Ehe gleichstellen sollen. Das Urteil ist auch ein
Fingerzeig für anstehende Urteile und künftige Verfahren (Stichwort
Ehegatten-Splitting), die ebenfalls die Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften weiter voranbringen
werden. Dies ist der gesellschaftliche Wandel, Rot-Grün hatte vieles
davon in seiner Regierungszeit ab 1998 in Gesetzesform gegossen,
Karlsruhe vollzieht den Zeitgeist nur noch nach. Erstaunlich ist nur,
in welcher Geräuschlosigkeit und Einmütigkeit dies in Deutschland
läuft. Nicht ein einziger Richter formuliert beispielsweise in einem
Minderheitsvotum eine Gegenposition. Auf der Seite der Befürworter
hört man ausschließlich Jubel und Lobpreisung für den Karlsruher
Beschluss, aber auf der Gegenseite? Außer einigen Reaktionen aus der
zweiten Reihe der Union gibt es keine substanzielle Kritik an dieser
auch Karlsruhe umfassenden Zeitenwende. Ganz anders in Frankreich:
Dort gehen Hunderttausende auf die Straße, um gegen die
Homosexuellen-Ehe zu demonstrieren, dort gibt es laut Umfragen eine
Mehrheit gegen zusätzliche Möglichkeiten der Adoption für
homosexuelle Paare. In der französischen Nationalversammlung wird
leidenschaftlich gestritten über dieses Thema. Die Franzosen
debattieren mit Lust darüber, Deutschland traut sich diese Debatte
offenbar nicht zu, zu groß ist die Angst, für rückständig,
konservativ und ewiggestrig gehalten zu werden. Dass aber ein
erfahrener konservativer Jurist wie Ferdinand Kirchhof keine
ausschließlich juristische Argumentation bemüht, sondern auch
gesellschaftlich-historisch den Wandel schildert, in dem sich die
höchsten deutschen Richter bewegen, macht doch klar, was für
Umwälzungen hier stattfinden. Und darüber will Deutschland nicht
diskutieren? Eine Debatte würde die Befürworter der angeblich
besseren Modernität zwingen zu beweisen, dass das, was kommt, auch
wirklich besser ist als das was war. Das Adoptionsrecht ist dafür ein
zwar hochkomplexes, aber gutes Beispiel. Denn hier sollte es doch
ausschließlich um das Wohl der Kinder gehen, nicht um vermeintliche
Selbstverwirklichungsrechte erwachsener Personen. Wenn dies aus einer
gerne auch strittigen Debatte herauskommt, wäre dies ja schon einmal
ein Erfolg.
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Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
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Datum: 19.02.2013 - 22:48 Uhr
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