BDZV: Leipziger Urteil schwächt Auskunftsanspruch von Journalisten
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heutigen Urteil, wonach die Pressegesetze der Länder auf den
Bundesnachrichtendienst als einer Bundesbehörde nicht anwendbar
seien, das Auskunftsrecht der Presse. Das erklärte der Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin. Informationen
könnten so blockiert, kritische Recherche unterbunden werden.
Bundesbehörden hätten mit diesem Urteil nun einen Freibrief, sich bei
unwillkommenen oder aufwändig zu recherchierenden Anfragen von
Journalisten bedeckt zu halten. "Das schränkt die Pressefreiheit
ein", kritisierte der BDZV. Die Argumentation der Leipziger Richter,
dass es an einer entsprechenden Gesetzgebung des Bundes fehle und
dass die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung nur ein
Mindestmaß an Auskunft vorsehe, sei einem der Presse- und
Meinungsfreiheit verpflichteten Land wie Deutschland nicht
angemessen.
Ein Reporter der "Bild"-Zeitung hatte vom Bundesnachrichtendienst
Angaben über die Nazi-Vergangenheit von Mitarbeitern einholen wollen
und war damit auf Widerstand gestoßen. Er hatte daraufhin geklagt, um
die Behörde zur Auskunft zu verpflichten. Das Gericht wies die Klage
ab.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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Datum: 20.02.2013 - 18:26 Uhr
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