NPD hat wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht eine Sanktionszahlung zu leisten
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NPD hat wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht eine Sanktionszahlung zu leisten
Bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht sieht § 31 b Parteiengesetz eine finanzielle Sanktion in Höhe des Zweifachen des den unrichtigen Angaben entsprechenden Betrages vor. Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens wurde daher eine Zahlungsverpflichtung der NPD in Höhe von 2.504.799,10 € festgestellt.
Der nach Anhörung der Partei erlassene Bescheid vom 26. März 2009 umfasst darüber hinaus die endgültige Festsetzung der staatlichen Mittel für die NPD bezogen auf das Jahr 2008 sowie die Aufforderung zur unverzüglichen Berichtigung des Rechenschaftsberichts 2007.
Die Sanktionsforderung gegenüber der NPD wurde zugleich mit der zum 15. Februar 2009 fälligen ersten Abschlagszahlung in Höhe von 304.832,49 € verrechnet, und die Partei wurde aufgefordert, den Restbetrag von 2.199.966,61 € bis zum 1. Mai 2009 zu erbringen. Eine Vereinbarung über einen Stundungs- und Tilgungsplan ist nach Maßgabe der Bundeshaushaltsordnung auf Antrag der Partei grundsätzlich möglich.
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Datum: 02.04.2009 - 18:41 Uhr
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