Kein Rundfunkbeitrag für Freiwillige Feuerwehren
ID: 822745
Rundfunkbeitrag erhoben - weder für Gerätehäuser noch für
Feuerwehrfahrzeuge. Das hat der Norddeutsche Rundfunk vor dem
Hintergrund von gegenteiligen Presseberichten klargestellt. Darin
ging es u. a. um Bockenem im Harz. Die Stadt sah nicht ein, für die
Einsatzfahrzeuge ihrer 17 Ortsfeuerwehren Rundfunkbeitrag zahlen zu
sollen. "Das muss die Stadt Bockenem auch nicht", so Wolfgang Hecker,
Leiter der Abteilung Beitragsservice beim NDR. "Der Gesetzgeber sieht
für Freiwillige Feuerwehren keine Beitragspflicht vor, und zwar weder
für Feuerwehrhäuser noch für Feuerwehrautos. Letztere sind auch dann
beitragsfrei, wenn sie auf eine Stadt oder eine Gemeinde angemeldet
sind. Es kommt lediglich darauf an, dass die Fahrzeuge der Feuerwehr
zugerechnet werden können - was insbesondere bei Einsatzfahrzeugen
eindeutig der Fall ist."
Die Stadt Bockenem hat mittlerweile alle 21 zunächst beim
Beitragsservice angemeldeten Fahrzeuge ihrer Freiwilligen Feuerwehren
rückwirkend zum 1. Januar wieder abgemeldet.
Etwas anders als bei Freiwilligen Wehren sieht es bei
Berufsfeuerwehren aus, bei denen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte tätig sind. Hier sind die jeweiligen Betriebsstätten
grundsätzlich beitragspflichtig. Allerdings zählen sie zu den
Einrichtungen des Gemeinwohls, für die laut Gesetz Sonderregelungen
vorgesehen sind: Pro Feuerwache sind monatlich maximal 17,98 Euro
Rundfunkbeitrag zu zahlen. Für Feuerwehrautos wird auch hier kein
Beitrag erhoben.
"Bei Unklarheiten können sich norddeutsche Städte und Gemeinden
gern an den Beitragsservice des NDR in Hamburg wenden", so Wolfgang
Hecker. "Viele Fragen, die sich aus dem neuen Beitragsrecht ergeben,
lassen sich gemeinsam schnell klären."
26. Februar 2013
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NDR Norddeutscher Rundfunk
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Datum: 26.02.2013 - 12:28 Uhr
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