Beschäftigtendatenschutz: Regierung kann Gesetz nicht gegen die Proteste durchsetzen

Beschäftigtendatenschutz: Regierung kann Gesetz nicht gegen die Proteste durchsetzen

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Beschäftigtendatenschutz: Regierung kann Gesetz nicht gegen die Proteste durchsetzen



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Zu den Aussagen des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU), dass das Vorhaben zum Beschäftigtendatenschutz aufgegeben worden sei, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Die Einsicht hat offenbar gesiegt. Union und FDP konnten ihr Gesetzesvorhaben zum Beschäftigtendatenschutz nicht gegen den heftigen Protest von Oppositionsfraktionen, Gewerkschaften und Datenschützern nicht durchsetzen.
Dabei war das Gesetz von Anfang an kein Schutzgesetz für die Beschäftigten, sondern ein Überwachungsgesetz zugunsten der Arbeitgeber.
Datenschutzskandale wie bei Lidl, Bahn, Telekom und Co. wären danach zulässig gewesen.

Erneut zeigt sich die völlige Handlungsunfähigkeit von Merkels Koalition und wie unwichtig ihr Arbeitnehmerrechte sind. Erst benötigt sie knapp zwei Jahre, um das groß angekündigte Gesetzesvorhaben wieder auf die Tagesordnung zu bringen - bei gleichzeitiger Verschlechterung für die Arbeitnehmer. Dann kündigt sie nach heftigem Protest weitere Gespräche mit Gewerkschaften und anderen Beteiligten an, die dann - die Bundestagswahl im September ganz deutlich im Visier - erst gar nicht mehr stattfinden und stampft das Gesetz ein.


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Datum: 26.02.2013 - 15:01 Uhr
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