Verfassungsrechtlich untragbar / Bundestag will Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschied

Verfassungsrechtlich untragbar / Bundestag will Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschieden

ID: 824784
(ots) - Am Freitag verabschiedet der Bundestag das
umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Der
Gesetzesentwurf wurde am Dienstag zuletzt geändert, erfährt jedoch
auch in der aktuellen Version scharfe Kritik. Oliver Süme, Vorstand
für Politik und Regulierung beim eco - Verband der deutschen
Internetwirtschaft, begründet diesen Widerstand: "Der Gesetzesentwurf
bringt Rechtsunsicherheit auf allen Seiten mit sich. Deutlich gesagt:
Das Leistungsschutzrecht kennt nur Verlierer! Der Bundestag sollte
den Entwurf daher nicht verabschieden."

Betroffen ist der Wirtschaftswachstumsmotor Internet. So schaffe
auch das neue Gesetz für die deutsche Internetbranche eine
Rechtsunsicherheit, die Innovation hemmt. Vom Leistungsschutzrecht
ausgenommen sind "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte". Bis
zu welcher Textlänge diese Ausnahme gilt, hat der Bundestag jedoch
nicht geregelt. eco befürchtet Abmahnwellen und langjährige
Gerichtsverfahren gegen Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren.

Ein Rechtsgutachten, das eco vergangene Woche veröffentlichte,
stuft das Leistungsschutzrecht für Presseverlage als
verfassungsrechtlich untragbar ein. Die Ergebnisse des Gutachten
gelten auch für den aktuellen Entwurf, sagt dessen Autor Prof. Dr.
Wolfgang Spoerr: "Ich bleibe bei meiner Auffassung: Das
Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig. Die Neuformulierung
schafft genau die Rechtsunsicherheit und den chilling effect, der
meine große Sorge ist."

Zudem verstößt das Gesetz gegen EU-Recht: Der Gesetzesentwurf
hätte bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen. Dies hat der
Bundestag vor der Verabschiedung versäumt. "Mit dieser
Flickschusterei kommt der Gesetzgeber nicht ansatzweise seinem
verfassungsmäßigen Auftrag nach. Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit
wird, bedeutet das für wichtige Teile der Internetwirtschaft eine


innovationshemmende Belastung und Rechtsunsicherheit, unter der
insbesondere deutsche Portale, Social Networks Unternehmen und
Start-ups leiden werden", resümiert eco-Vorstand Oliver Süme. Er
fordert: "Der Bundestag sollte das Leistungsschutzrecht nicht
verabschieden. Nur so können dauerhafte Schäden für unserer
Informationsgesellschaft verhindert werden."

eco (www.eco.de) ist seit über 15 Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland und vertritt deren Interessen
gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. Mit rund 600
Mitgliedsunternehmen gestalten wir das Internet: Wir entwickeln
Märkte, fördern Technologien und formen Rahmenbedingungen. In unserem
Kompetenz-Netzwerk befassen wir uns mit Infrastrukturfragen,
rechtlich-regulativen Aufgabenstellungen, innovativen Anwendungen und
der Nutzung von Inhalten.



Pressekontakt:

eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Lichtstr. 43h, 50825 Köln
Web: www.eco.de

Katrin Mallener, Tel.: 0221/70 00 48 260, katrin.mallener@eco.de
Petra Greitschus, Tel. 0221/70 00 48 261, petra.greitschus@eco.de

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Datum: 28.02.2013 - 13:42 Uhr
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