Ein Flugzeug-Trolley zur Hochzeit
Der Hochzeitstischanbieter VAN LISTEN zeigt Service-Trolleys von bordbar
Auf der Suche nach außergewöhnlichen Hochzeitsgeschenken kommen die Tipps auch manchmal von den Brautpaaren selbst. So auch im Falle von bordbar. Ab sofort gibt es die Möglichkeit sich die Service-Trolleys auf den online Hochzeitstisch bei VAN LISTEN zu setzen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
VAN LISTEN ist ein online Hochzeitslistenservice. Zusätzlich zu traditionellen Geschenken auf dem Hochzeitstisch, wie Küchenausstattung und Porzellan, können bei VAN LISTEN Geschenke aus den Bereichen Wohnaccessoires & Möbel, Elektro & Hifi, Reisen & Gepäck, Bett & Bad sowie Haus & Garten für den online Hochzeitstisch gewählt werden. Die Gäste, die nicht vor Ort wohnen, können somit die Hochzeitsliste im Internet einsehen und online oder per Telefon ein Geschenk machen. Teurere Geschenke können im Betrag geteilt werden, so dass sich mehrere Gäste an einem Geschenk beteiligen können. Das Brautpaar hat bis zum Zeitpunkt, an dem VAN LISTEN die Geschenke für das Brautpaar bestellt, die Möglichkeit die erhaltenen Geldbeträge für die Geschenke, auch für andere Produkte auszugeben. Die Erstellung eines Hochzeitstisches ist kostenlos.
VAN LISTEN
K. Träger & J. Craggs GbR
Chemnitzerstraße 12
63322 Rödermark
www.vanlisten.de
Pressekontakt:
Katharina Träger
T: 06074 – 370 9845
F: 06074 – 370 9842
email: info(at)vanlisten.de
Datum: 01.03.2013 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 825819
Anzahl Zeichen: 1058
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Fr. Träger
Stadt:
63322 Rödermark
Telefon: 06074-3709845
Kategorie:
Wohnkultur
Meldungsart: Produktankündigung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.03.2013
Diese Pressemitteilung wurde bisher 300 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ein Flugzeug-Trolley zur Hochzeit "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VAN LISTEN Hochzeitstisch (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).