Wahlrecht für Auslandsdeutsche
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Wahlrecht für Auslandsdeutsche
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung ein Gesetz gebilligt, durch das Auslandsdeutsche künftig wieder an Bundestagswahlen teilnehmen können. Notwendig ist, dass sie - neben den sonstigen Voraussetzungen - nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen Deutschlands erworben haben oder von ihnen betroffen sind.
Die bisherigen Regelungen hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2012 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Das neue Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
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Datum: 01.03.2013 - 15:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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