Freiwillige Beiträge sichern Rentenansprüche - Zahlfrist für das Jahr 2012 endet am 2. April 2013
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die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2012 zu zahlen. Darauf
weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten
erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden.
Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern,
sollten die Frist daher nicht versäumen.
Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2012 kann die
Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 88,20 Euro monatlich und
dem Höchstbeitrag von 1.097,60 Euro monatlich frei gewählt werden.
Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist
und keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16.
Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die
im Ausland wohnen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon
unter 0800 10004800 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de im
Internet.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
Mail: Pressestelle@drv-bund.de
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Datum: 04.03.2013 - 11:50 Uhr
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Berlin
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