Mit gutem Gefühl essen - Hygiene-TÜV für Lebensmittelbetriebe
ID: 82981
Mit gutem Gefühl essen - Hygiene-TÜV für Lebensmittelbetriebe
Nach drei Monaten zog die Berliner Behörde eine erste Zwischenbilanz - mit wenig erfreulichem Ergebnis. Bereits 30 begutachtete Betriebe fielen negativ auf. Beanstandungen waren vor allem die mangelnde Grundhygiene, unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln und mangelnde bzw. verschlissene Gerätschaften. Lediglich sieben Betriebe konnten mit überdurchschnittlicher Qualität und Sauberkeit glänzen und wurden mit einem Smiley ausgezeichnet.
Rechtliche Grundlage für diese Form der öffentlichen Bewertung ist das Verbraucherinformationsgesetz vom Mai 2008. Die Veröffentlichung von negativ aufgefallenen Betrieben wird allerdings vom Verband der Lebensmittelkontrolleure abgelehnt, da aufgrund fehlenden Kontrollpersonals die Möglichkeit der zeitnahen Nachkontrolle nicht gewährleistet werden könne.
Vorbild für das Smiley-System ist das bereits seit 2001 in Dänemark eingeführte Smiley-Labelsystem. Es ist im dortigen Lebensmittelgesetz verankert und gilt verpflichtend für alle ca. 46.000 Verkaufsstellen, die gewerblich mit Lebensmitteln zu tun haben. Dagegen ist die Teilnahme hierzulande noch freiwillig und völlig kostenfrei. Über eine verpflichtende Teilnahme wird derzeit diskutiert.
aid, Anette Reck
aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de
E-Mail: aid@aid.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 08.04.2009 - 15:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 82981
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 440 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mit gutem Gefühl essen - Hygiene-TÜV für Lebensmittelbetriebe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
aid (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).