ADAC: Kfz-Steuerbefreiung nur bei Neuzulassungen bis 30. Juni 2009
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Käufer haben jetzt Rechtssicherheit
Abwrackprämie
ADAC: Kfz-Steuerbefreiung nur bei Neuzulassungen bis 30. Juni 2009
Eile ist laut ADAC beim Kauf jedoch dann geboten, wenn man die von der Bundesregierung gewährte Steuerbefreiung nutzen will. So bleiben Euro4-Fahrzeuge, die bis 30. Juni 2009 neu zugelassen werden, für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für ebenfalls vor diesem Stichtag neuzugelassene Euro5-Pkw gilt die Steuerbefreiung sogar bis 31. Dezember 2010. Bei Fahrzeugen, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, greift bereits die neue, CO2-orientierte Kfz-Steuer.
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Datum: 08.04.2009 - 17:03 Uhr
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