ADAC: Kfz-Steuerbefreiung nur bei Neuzulassungen bis 30. Juni 2009

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ID: 83026

Käufer haben jetzt Rechtssicherheit

Abwrackprämie

ADAC: Kfz-Steuerbefreiung nur bei Neuzulassungen bis 30. Juni 2009



(pressrelations) - Die Absicht der Bundesregierung, die Fördermittel für die Abwrackprämie auf fünf Milliarden Euro aufzustocken, verschafft Autokäufern nach Meinung des ADAC die notwendige Rechtssicherheit. „Mit der jetzigen Regelung können wir sehr gut leben,“ so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. „Diejenigen, die bereits ein Auto gekauft haben, müssen sich keine Sorgen mehr machen, am Schluss leer auszugehen. Und wer jetzt erst kaufen und die Prämie in Anspruch nehmen will, kann in Ruhe Angebote vergleichen und gute Rabatte aushandeln.“ Der ADAC hatte mehrfach auf die Verunsicherung bei Autokäufern angesichts des ausgeschöpften bisherigen Prämientopfes aufmerksam gemacht. Aktuell sind noch Mittel für 800 000 Prämien vorhanden.

Eile ist laut ADAC beim Kauf jedoch dann geboten, wenn man die von der Bundesregierung gewährte Steuerbefreiung nutzen will. So bleiben Euro4-Fahrzeuge, die bis 30. Juni 2009 neu zugelassen werden, für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für ebenfalls vor diesem Stichtag neuzugelassene Euro5-Pkw gilt die Steuerbefreiung sogar bis 31. Dezember 2010. Bei Fahrzeugen, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, greift bereits die neue, CO2-orientierte Kfz-Steuer.


www.adac.de

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Datum: 08.04.2009 - 17:03 Uhr
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