500.000 Euro für schnell wirksame Projekte in Kunduz
ID: 83072
500.000 Euro für schnell wirksame Projekte in Kunduz
Über die vom Fonds finanzierten Projekte werden die Bemühungen des afghanischen Staates und die Unterstützung der Bundesregierung für die örtliche Bevölkerung noch schneller sichtbar. Die Bevölkerung spürt damit direkt, dass afghanischer Staat und internationale Gemeinschaft sich mit konkreten Maßnahmen für die Verbesserung ihrer Lebensumstände einsetzen.
Der Fonds ist insbesondere für die instabilen Distrikte der afghanischen Provinz Kunduz vorgesehen. Kunduz ist die Provinz mit den meisten Sicherheitsvorfällen innerhalb des deutschen Verantwortungsbereichs im Norden Afghanistans; dort werden regelmäßig Anschläge auf afghanische und deutsche Sicherheitskräfte verübt. Die Mittel sollen zunächst dem Distrikt Char Dara zugute kommen, dem eine Schlüsselstellung für die Stabilität der Provinz Kunduz zukommt.
Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stellen für den Fonds jeweils 250.000 Euro zur Verfügung. Zusammen mit den afghanischen Partnern vor Ort wird die deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) den Fonds im Auftrag der Bundesregierung umsetzen. Die Bevölkerung der betroffenen Distrikte schlägt die einzelnen Projekte vor, welche dann von den deutschen Ressortvertretern vor Ort gemeinsam mit der Provinz- und Distriktverwaltung ausgewählt werden.
www.auswaertiges-amt.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 08.04.2009 - 18:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 83072
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 377 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"500.000 Euro für schnell wirksame Projekte in Kunduz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Auswärtiges Amt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).