Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Votum des Nationalen AIDS-Beirats: Verfahren wegen HIV-Übertragungen

Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Votum des Nationalen AIDS-Beirats: Verfahren wegen HIV-Übertragungen bei einvernehmlichem Sex sind kein Beitrag zur Prävention

ID: 833325
(ots) - Der Nationale AIDS-Beirat hat sich in einem Votum
zur strafrechtlichen Bewertung von HIV-Übertragungen bei
einvernehmlichem Sexualverkehr geäußert.

Darin heißt es unter anderem: "Strafverfahren bezüglich der
HIV-Übertragung bei einvernehmlichem Sexualverkehr leisten keinen
Beitrag zur HIV-Prävention. Sie können sich sogar kontraproduktiv auf
die HIV-Testbereitschaft und die offene Kommunikation von
Sexualpartnern auswirken. Demgegenüber liegt es im Interesse des
Einzelnen und der Gesellschaft, die HIV-Testbereitschaft zu erhöhen."

Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe e.
V., begrüßt das Votum: "Wir brauchen ein Klima, in dem Sexualität und
HIV keine Tabus sind und in dem niemand Angst vor einem HIV-Test und
einem möglicherweise positiven Ergebnis haben muss. Die
strafrechtliche Verfolgung von HIV-Übertragungen bei selbstbestimmten
sexuellen Handlungen dagegen schiebt HIV-Positiven die alleinige
Verantwortung für den Schutz vor HIV zu. Das unterhöhlt den
Grundansatz der erfolgreichen Prävention in Deutschland: Jeder Mensch
kann sich selbst schützen, sofern er über die nötigen Informationen
und Mittel verfügt und ihn äußere Umstände nicht daran hindern."

Die einseitige Verantwortungszuschreibung könne die Illusion
nähren, der Staat habe HIV unter Kontrolle. Das sei aber schon allein
deswegen fatal, weil bei vielen HIV-Übertragungen Menschen beteiligt
sind, die gar nichts von ihrer Infektion wissen oder wissen können,
zum Beispiel, weil sie sich gerade erst infiziert haben und die
üblichen HIV-Antikörpertests noch nicht anschlagen.

"Gefragt sind hier Justiz, Politik, Medien und die gesamte
Gesellschaft", so Schatz weiter. "Die Auslegung des geltenden Rechts
ist keineswegs zwangsläufig, sondern gründet oft auf der Annahme, auf
diese Weise zur Verhinderung von HIV-Infektionen beizutragen. Die


Deutsche AIDS-Hilfe fordert die Richterinnen und Richter und die
Staatsanwaltschaften auf, ihre Anwendung der genannten Gesetze zu
überdenken und auf die daraus resultierende Kriminalisierung von
Menschen mit HIV zu verzichten. Zumindest aber müssen Gerichte
berücksichtigen, dass eine gut funktionierende HIV-Therapie
mindestens genauso wirksam vor HIV-Übertragungen schützt wie
Kondome."

Weitere Informationen unter www.aidshilfe.de:

DAH-Positionspapier "Keine Kriminalisierung von Menschen mit HIV" vom
März 2012
http://ots.de/nIzTL

Dossiers "HIV und Strafrecht" (März 2012) und "Interviews zur
Strafbarkeit der HIV-Übertragung" (August 2012)
http://www.aidshilfe.de/de/infothek/dossiers



Pressekontakt:
i.V.: Holger Sweers
Tel.: 030 / 69 00 87 52
E-Mail: holger.sweers@dah.aidshilfe.de

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Datum: 13.03.2013 - 11:13 Uhr
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