Lückenhafter Verbraucherschutz im Kapitalanlagegesetzbuch

Lückenhafter Verbraucherschutz im Kapitalanlagegesetzbuch

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Lückenhafter Verbraucherschutz im Kapitalanlagegesetzbuch



(pressrelations) -
Zur gestrigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf eines AIFM-Umsetzungsgesetzes erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling:

Mit der Investmentfondsregulierung haben die einschlägigen Lobbyisten erneut ein wichtiges Finanzmarktvorhaben schon vor dem Kabinettsbeschluss entschärft. Entsprechend zufrieden äußerten sich die Vertreter der Fondsbranche in der Anhörung des Finanzausschusses über das geplante Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Demgegenüber kritisierten Wissenschaftler, Verbraucherschutzanwälte und -verbände, dass die Bestimmungen zum Anlegerschutz gegenüber dem ersten Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums deutlich verwässert wurden.

Nur eine zielgerichtete Regulierung aller Investmentfonds kann die Verbraucherinnen und Verbraucher vor vermeidbaren Ertrags- und Vermögensverlusten schützen. In Übereinstimmung mit der Mehrzahl der Sachverständigen fordert die SPD-Bundestagsfraktion:

eine stärkere Streuung der Risiken bei allen Fonds, die an Privatanleger
verkauft werden dürfen,

eine externe Bewertung durch unabhängige Sachverständigenausschüsse und
eine konzernunabhängige Verwahrung der Fondsanlagen, auch damit
betrügerische Finanzkonstruktionen - wie zuletzt bei der
Immobiliengruppe S K - schneller erkannt werden können, und

einen Verzicht auf eine voreilige Korrektur der Neuregelung der offenen
Immobilienfonds, die erst zu Jahresbeginn 2013 in Kraft trat, um die
betroffenen Anleger nicht unnötig zu verunsichern.

Fragwürdig erscheint außerdem, dass für geschlossene Publikumsfonds eine Fremdfinanzierungsquote von bis zu 60 Prozent zulässig sein soll. Dies wäre ein beträchtliches Insolvenzrisiko für den Fonds und damit das Vermögen der Anleger.

Umgehend geklärt werden muss der Anwendungsbereich des künftigen KAGB, das bereits am 22. Juli 2013 in Kraft treten soll. Die Immobilienwirtschaft und die Branche der Erneuerbaren Energien brauchen endlich Gewissheit, inwieweit sie einer Regulierung unterworfen werden. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers und nicht etwa der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, diese Abgrenzung zu treffen. Das Engagement von Bürgern für das Gelingen der Energiewende, beispielsweise in Energiegenossenschaften, ist dabei rechtlich abzusichern. Das diesbezügliche Herumlavieren der schwarz-gelben Koalition muss endlich aufhören. Dies hat die gestrige Anhörung nochmals bestätigt.



Die umfassende Regelung der Investmentfonds ist ein zu wichtiger Baustein der Finanzmarktregulierung, um sie durch eine mangelhafte Umsetzung der europäischen Rahmengesetzgebung in Misskredit zu bringen. Jetzt müssen die Fraktionen von CDU/CSU und FDP den Regierungsentwurf gründlich nachbessern, um die von den Sachverständigen aufgezeigten Lücken im Anlegerschutz zu schließen.


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Datum: 14.03.2013 - 12:51 Uhr
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