FHH Schiffsfonds in der Krise – Handlungsempfehlungen für Anleger
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Drei Schifffonds aus dem Fondshaus Hamburg (FHH) mussten wegen Zahlungsunfähigkeit vor dem zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Konkret handelt es dabei um den FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia – MS Anglia, den FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania und den FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia – MS Alicantia. Insgesamt sind rund 1400 Anleger von der Insolvenz betroffen.
Bedauerlicherweise konnte keiner der drei Schiffsfonds die Erwartungen ihrer Anleger erfüllen. Die Zeichner der FHH Fonds Nr. 16 und 17 erhalten bereits seit dem Jahr 2009 keine der einst sicher geglaubten Ausschüttungen mehr. Noch kritischer ist die Situation der Anleger des FHH Fonds Nr. 19, weil sie bereits seit der Emission des Fonds 2003 überhaupt keine Ausschüttungen erhalten haben.
Sollten die betroffenen Anleger bei dem Erwerb der Beteiligung nicht auf die bestehenden Risiken einer derartigen Kapitalanlage hingewiesen worden sein, stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zu. Diese können sich zum einen aus einer Falschberatung, zum anderen aus Prospekthaftung ergeben. Sie können unter Umständen auch gegen die Initiatoren und den Vertrieb des Fonds gerichtet werden.
In der Praxis wurden zahlreiche Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Sie wurden dabei oft als eine besonders sichere Anlageform angepriesen. Häufig wurden die Anleger nicht auf die Vielzahl der bestehenden Risiken einer Schiffsbeteiligung, wie z. B. das Totalverlustrisiko, hingewiesen. Aufgrund der aktuellen kick-back Rechtsprechung bestehen in solchen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die Anleger bei der Beratung nicht ausreichend über die vereinnahmten Provisionen informiert waren.
Geschädigten FHH Anlegern wird dringend geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Aufgrund der 10-jährigen absoluten Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
Datum: 14.03.2013 - 20:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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„Bei der Vermittlung von Schiffsfonds unterlaufen den beratenden Banken oder einer Fondsgesellschaft häufig Fehler. Diese können unter Umständen Schadensersatzansprüche für den Anleger auslösen. Zu den Beratungsfehlern zählt beispielsweise eine fehlende Aufklärung darüber, dass es sich be
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