Verbraucherschutz bei einer Rechtswahlklausel im E-Commerce
Das Buch behandelt das aktuelle Thema des Verbraucherschutzes bei einer Rechtswahlklausel im E-Commerce. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die hierfür einschlägigen Vorschriften der Rom I-Verordnung, welche zum 17.12.2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, gelegt. Zur Verdeutlichung und Nachvollziehbarkeit der rechtlichen Ausführungen auch für nicht Juristen, dient ein Praxisbeispiel, welches an den entsprechenden Stellen aufgenommen wird. Die Relevanz des Themas für die Unternehmenspraxis sowie der Umgang mit diesem, wird anhand einer durch die Autorin durchgeführten empirischen Untersuchung und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen deutlich.
Verbraucherschutz bei einer Rechtswahlklausel im E-Commerce(firmenpresse) - von Julius Burghardt - OPTIMUS Redaktion
Wer heutzutage etwas einkaufen möchte, muss dazu längst nicht mehr das Haus verlassen. Die unendlichen Weiten des Internets bieten mittlerweile eine enorme Bandbreite an Angeboten nationaler wie internationaler Händler. Wo früher lange Wege und geringe Auswahl an der Tagesordnung waren, reichen heute ein paar Mausklicks zur Bestellung des idealen Produkts. Doch die Freiheiten, die der Kunde im Internet genießt, haben auch ihre Schattenseite: Unseriöse Verkäufer und zweifelhafte Rechtslagen können den Einkauf schnell zu einem sehr kostspieligen Vergnügen machen. Beispielhaft für diese Grauzonen im elektronischen Handel, dem E-Commerce, ist die so genannte Rechtswahlklausel. Zahlreiche Anbieter im In- und Ausland greifen auf sie zurück, um sich die freie Wahl zwischen verschiedenen Rechtsordnungen und den damit verbundenen juristischen Schlupflöchern offen zu halten. Ob diese Rechtswahlklauseln jedoch auch in Hinblick auf Verbraucherschutzrechte rechtlichen Bestand haben, ist die zentrale Fragestellung in Daphne Specovius' Werk. Eine rechtswissenschaftliche Ausarbeitung mit hoher Relevanz, die dank eines immer wieder aufgegriffenen Praxisbeispiels auch für Nicht-Juristen leicht nachzuvollziehen ist.
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Datum: 19.03.2013 - 11:33 Uhr
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Freigabedatum: 19.03.2013
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