Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des Verfassungsgerichts zu Absprachen in Strafprozessen
ID: 837769
es in sich; wenn etwa festgestellt wird, dass sich die gerichtliche
Praxis "in erheblichem Umfang" über die gesetzlichen Regelungen
hinwegsetzt und Richter und Staatsanwälte ermahnt werden, sich
künftig stärker an Recht und Gesetz zu halten, da ansonsten ein
verfassungswidriger Zustand drohe. Das ist - ohne Wenn und Aber -
starker Tobak. Karlsruhe schüttet nun aber das Kind nicht mit dem
Bade aus. Tatsächlich gibt es gute Gründe dafür, in einem Prozess
nicht jedes Details in extenso auszuleuchten, Aufwand und Ertrag im
Blick zu behalten, wie überhaupt menschliches Augenmaß auch im
Gericht zu wahren. Aber - und das ist die Maßgabe der
Verfassungsrichter - bei voller Transparenz, sprich: Dokumentation
von Absprachen und Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz.
Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD
Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.03.2013 - 18:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 837769
Anzahl Zeichen: 1043
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Frankfurt/Oder
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 160 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des Verfassungsgerichts zu Absprachen in Strafprozessen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Märkische Oderzeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).