Weiß: Neuer Schwung für Angleichung der Löhne und Renten in Ostdeutschland
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Lohn- und Gehaltsentwicklung des Statistischen Bundesamtes steht die
Höhe der Rentenanpassung zum 01. Juli 2013 fest. Die Renten werden im
Westen um 0,25 Prozent und im Osten um 3,29 Prozent steigen. Hierzu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag Peter Weiß:
"Die große Ost-West-Differenz bei der Rentenanpassung zeigt, dass
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Lohnangleichung
zwischen Ost und West einen großen Schritt vorangekommen ist. Die
höheren Lohnsteigerungen führen im Osten Deutschlands auch zu höheren
Rentensteigerungen.
Grundsätzlich sind die Rentenanpassungen in Deutschland an die
Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter gekoppelt. In der
Rentenformel wirkt sich 2013 letztmalig der sogenannte Riester-Faktor
mindernd aus. Unterbliebene Rentenkürzungen aufgrund der
Rentengarantie mindern nochmals im Westen die Rentenanpassung,
wohingegen im Osten das Rentenkonto bereits ausgeglichen ist.
Die Rentenanpassung ist mittlerweile völlig mit Berechnungs- und
Verrechnungsformeln überlagert. Immer mehr und neue Instrumente haben
dazu geführt, dass die Anpassung heute und auch langfristig nicht
mehr überschaubar ist und die verschiedenen Faktoren die
Rentenanpassung nicht unerheblich verändern.
Für den Nichtexperten ist die Rentenformel kaum noch erklärbar.
Deshalb muss die Rentenformel reformiert und vereinfacht werden.
Jeder soll verstehen können, wie die Renten zustande kommen und wie
die jeweilige Anpassung verläuft."
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Datum: 20.03.2013 - 13:29 Uhr
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