Rösler: "Gesetzliche Eingriffe ins Sortiment sind tabu"
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erteilt einer politischen Einmischung in das operative Geschäft des
Einzelhandels eine klare Absage. "Gesetzliche Eingriffe in das
Sortiment sind nicht zu vereinbaren mit meiner Vorstellung von einem
freien und funktionierenden Wettbewerb", sagte Rösler der
Lebensmittel Zeitung (Deutscher Fachverlag). Im Europa-Parlament und
in einigen EU-Ländern werden derzeit Vorgaben diskutiert, mit deren
Hilfe die vermeintliche Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels
beschnitten werden soll. Dazu zählen etwa Höchstmargen und eine
Beschränkung des Handelsmarkengeschäfts. Auf mögliche Verstöße
könnten die Wettbewerbsbehörden jedoch schon heute angemessen
reagieren, so Rösler. "Aktueller gesetzlicher Handlungsbedarf auf
europäischer Ebene besteht daher aus meiner Sicht nicht."
Schützend stellt sich Rösler vor das Bundeskartellamt, das in
einer Sektoruntersuchung derzeit den Wettbewerb im Einzelhandel unter
die Lupe nimmt. Immer wieder wird Kartellamtschef Andreas Mundt dabei
von der Branche Einseitigkeit bei den Ermittlungen vorgeworfen. "Ich
habe volles Vertrauen in die Arbeit des Bundeskartellamtes", erklärt
Rösler. Die Wettbewerbshüter gingen bei der Sektoruntersuchung "mit
Augenmaß vor" und hätten die Betroffenen "umfassend und ohne
Vorfestlegungen in das Verfahren eingebunden". Am Mittwoch hatte das
Bundeskabinett eine Stellungnahme zum Hauptgutachten der
Monopolkommission beschlossen, die sich ebenfalls dem Wettbewerb im
Lebensmitteleinzelhandel widmet. Der Bericht gebe "wichtige Impulse",
so Rösler.
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Datum: 21.03.2013 - 15:00 Uhr
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