Markttransparenzstelle
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Markttransparenzstelle
Ein kleiner Schritt für die Politik, ein großer Schritt für die Verbraucher
Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag die Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Mit der Verordnung wird die Marktbeobachtung im Kraftstoffbereich konkretisiert sowie die Transparenz über Kraftstoffpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Veröffentlichung der Kraftstoffverkaufspreise erhöht. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer:
"Es ist ein seit vielen Jahren immer wiederkehrendes Ärgernis. Kurz vor Beginn der Urlaubszeit steigen die Kraftstoffpreise. Autofahrerinnen und Autofahrer fühlen sich abgezockt. Und dass zu Recht, denn eine Rechtfertigung für einen Preisanstieg gibt es in der Regel nicht. Die Kraftstoffpreise steigen selbst dann, wenn auf dem Weltmarkt der Ölpreis sinkt. Natürlich liegt da die Vermutung nahe, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Und tatsächlich wurde bisher vieles versucht, diesem Phänomen Herr zu werden. Bisher ohne Erfolg.
Wir wollten diesem Treiben aber nicht länger zusehen. Im Dezember 2012 trat deshalb das Markttransparenzstellengesetz in Kraft. Dessen Ziel ist es u.a., die Preisbildung bei Kraftstoffen im Hinblick auf ihre Wettbewerbskonformität genauer zu beobachten und hierfür eine Markttransparenzstelle Kraftstoffe beim Bundeskartellamt einzurichten, deren Aufbau derzeit erfolgt. Die laufende Marktbeobachtung wird die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen der großen Mineralölgesellschaften erleichtern. Angesichts der bisherigen Erfolglosigkeit halten wir diesen weitgehenden Schritt für gerechtfertigt. Nach Jahren des erfolglosen Hinterherhinkens musste endlich gehandelt werden.
Konkret bedeutet das: Die Tankstellen werden verpflichtet, ihre Kraftstoffpreise differenziert nach Sorten und in Echtzeit an die Markttransparenzstelle zu melden. Die Markttransparenzstelle bereitet die gesammelten Daten auf und stellt sie privaten Anbietern von Verbraucher-informationsdiensten über eine elektronische Datenschnittstelle zur Verfügung. Näheres dazu (Inhalt, Art, Form, Umfang der Weitergabe usw.) wird in der heute verabschiedeten Verordnung geregelt.
Die Verordnung enthält auch eine mittelstandsfreundliche Härtefallregelung für sehr kleine Tankstellen, die nicht mehr als 750 Kubikmeter Kraftstoff im Jahr abgeben. Von den mehr als 14.000 Tankstellen in Deutschland betrifft dies ca. 350 Tankstellen. Diesen wird frei gestellt, am System teilzunehmen.
Wichtig ist aber: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten die Gelegenheit, sich im Internet, über ihr Navigationsgerät oder über eine Smartphone-App aktuell über die Kraftstoffpreise in ihrer näheren Umgebung zu informieren und ihre Wahl zu treffen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dadurch ihre Souveränität zurück. Mehr Transparenz geht nicht, mehr echter Wettbewerb bei den Kraftstoffpreisen wird möglich.
Mit diesem Vorgehen stärken wir auch die Position der mittelständischen freien Tankstellen. Denn sie sind es, die den Wettbewerb im Kraftstoffmarkt in Gang halten. Nur von Ihnen geht Druck auf die großen Mineralölgesellschaften aus. Die mittelständischen freien Tankstellen bilden ein schlagkräftiges Gegengewicht zum bestehenden Oligopol der großen Mineralölgesellschaften. Deshalb wollen wir die kleinen Tankstellen auch nicht mehr als erforderlich mit bürokratischem Aufwand belasten. Viele der benötigten Daten werden bereits aus steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen von den Unternehmen erfasst. Sie müssen diese dann nur noch an die Markttransparenzstelle Kraftstoffe weiterleiten. Die Kosten hierfür sind gering.
Wir hoffen, dass unser Angebot von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen und rege genutzt wird. Denn nur so lässt sich ausreichend Druck auf die Kraftstoffpreise aufbauen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Die Markttransparenzstelle wird noch im Sommer ihre Arbeit aufnehmen Ich bin sicher, dass sie ihren Beitrag leisten wird, wenn viele Bürgerinnen und Bürger mitmachen."
Hintergrund:
Im Dezember 2012 trat das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas in Kraft. Es hat u.a. das Ziel, die Preisbildung bei Kraftstoffen im Hinblick auf ihre Wettbewerbskonformität zu beobachten. Die laufende Marktbeobachtung soll die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen erleichtern. Zuvor hatte das Bundeskartellamt in einer Sektoruntersuchung die Marktstrukturen im Kraftstoffbereich eingehend analysiert und Wettbewerbsdefizite insbesondere aufgrund der hohen Marktkonzentration festgestellt hat. Wegen dieser unverändert fortbestehenden oligopolistischen Marktstruktur sowie der Homogenität von Kraftstoffen und der hohen Transparenz der Preise für Wettbewerber ist es gerechtfertigt, dass eine Behörde die Preisveränderungen im Tankstellensektor eingehender beobachtet.
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Datum: 21.03.2013 - 16:01 Uhr
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