Rechtssichere AGB

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ID: 839805

AGB Pflicht für Online-Shops, Webmaster und Dienstleister?



Anwalt WiesbadenAnwalt Wiesbaden

(firmenpresse) - AGB-Pflicht

Eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von AGB gibt es nicht. Sofern ein Unternehmen, Webseitenbetreiber oder Online-Shop-Betreiber keine AGB verwendet, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Die AGB können aber dazu dienen einzelne Regelungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu ändern und zur Grundlage der Vertragsbeziehung zu machen.
Trotz fehlender gesetzlichen Verpflichtung zur Verwendung von AGB haben mehrere Gerichte in den letzte Jahren eine Verpflichtung von den gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten im Bereich Fernabsatz abgeleitet.

§ 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen

(1) Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks zur Verfügung stellen:

4. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt.......

Dabei ist insbesondere im Online-Handel zu beachten, dass die Verbraucher über die einzelnen technischen Schritte und die Art und Weise des Vertragsabschlusses informiert werden müssen. Sofern der Online-Händler dieser Verpflichtung nicht nachkommt, drohen ihm Abmahnungen der Wettbewerber.

Die Frage, ob die Online-Shop AGB auch für andere Plattformen wie Ebay, Amazon usw. verwendet werden können, ist ausdrücklich zu verneinen. Es ist zwischen den Verkaufsplattformen zu differenzieren, da der Vertragsschluss auf unterschiedliche Art und Weise zustande kommt.

Muster-AGB

Allgemeingültige Muster oder Vorlagen für unterschiedliche Geschäftsmodelle sind meistens nicht nur unwirksam, sondern führen oft zu unangenehmen Abmahnungen seitens Konkurrenten. In den AGB eines Online-Shops müssen grundsätzlich andere Regelungen enthalten sein als in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Beratungs- oder Spielplattform. Webdesign-Anbieter benötigen andere AGB als SEO- Agenturen. Es gilt daher, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen stets eine Einzelprüfung des Geschäftsmodels erfordern und unterschiedliche Regelungen enthalten müssen.



Auch die Übernahme von fremden AGB birgt zahlreiche Risiken und ist daher nicht zu empfehlen, denn auch AGB urheberrechtlich geschützt sein können oder wettbewerbsrechtliche Schritte nach sich ziehen können.
Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Die Klauseln müssen für jedes Unternehmen und Geschäftsmodell gesondert formuliert werden.

Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu allen vertraglichen Fragestellungen im Zusammengang mit Ihrem IT-Projekt. Wir gestalten Ihre mit der erforderlichen Sorgfalt und unterstützen Sie im Rahmen von schwierigen Vertragsverhandlungen.

Weitere Informationen:
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
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LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und hilft ihnen in allen Belangen des IT-Rechts - von Erstellung Ihrer Shop-AGB bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch im Falle von wettbewerbsrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.



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Datum: 21.03.2013 - 20:30 Uhr
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