Baldiger Untergang der MPC Schifffonds ?Rio Valiente und Rio Verde??
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Von negativen Auswirkungen aufgrund der fortdauernden Schifffahrtskrise sollen nun auch die MPC Schifffonds ?Rio Valiente und Rio Verde? betroffen sein.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Auch die "Rio Valiente und Rio Verde" Schifffahrtsgesellschaft könnte nun vor einer Insolvenz stehen. Schon 2010 soll die Gesellschaft Sanierungsversuche gestartet haben. Diese Sanierungsversuche sollen jedoch gescheitert sein.
Die Beteiligungen "Rio Valiente" und "Rio Verde" wurden von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgesetzt. Neben Schiffsfonds hat das Emissionshaus auch zahlreiche Flottenfonds aufgesetzt. Bei den von dem Emissionshaus vertriebenen Schiffsbeteiligungen soll es sich regelmäßig um unternehmerische Beteiligungen handeln, die auf ein hohes Ertragspotenzial ausgerichtet sein sollen.
Den Anlegern solcher MPC Schifffonds "Rio Valiente" und "Rio Verde" könnten jetzt große Verluste ihres investierten Kapitals drohen, wenn tatsächlich ein Insolvenzverfahren über die MPC Schifffonds "Rio Valiente" und "Rio Verde" eröffnet werden sollte. Neben dem Verlust des investierten Kapitals, könnten den Anlegern weitere Schäden drohen, wenn diese zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen verpflichtet werden sollten. Ausschüttungen, die an die Anleger solcher MPS Schiffsfonds "Rio Valiente" und "Rio Verde" gezahlt worden sind, sollen oft nicht aus Gewinnen der Schiffsfonds stammen, sodass der Insolvenzverwalter bei der drohenden Insolvenz der Schiffsfonds berechtigt sein könnte, die an die Anleger gezahlten Ausschüttungen zurückzufordern.
Anleger solcher MPC Schifffonds sollten den Verlust ihres investierten Kapitals nicht tatenlos hinnehmen. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt kann den Anlegern dabei helfen möglicherweise bestehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Anlageberatungsvertrag umfassend und einzelfallbezogen prüfen.
Schadensersatzansprüche der Anleger könnten sich beispielsweise daraus ergeben, dass Anleger vor der Investition nicht darüber aufgeklärt worden sein sollen, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und, dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren könnten.
Hätten die Anleger von den Risiken einer solchen Beteiligung an den Schiffsfonds gewusst, hätten viele der Anleger wohl von einer Anlage in die Schiffsfonds Abstand genommen. Oft sollen die Anleger während der Anlageberatungsgespräche falsch beraten worden sein oder nicht über fließende Rückvergütungen aufgeklärt worden sein, zu deren Offenlegung Banken nach der neuesten BGH-Rechtsprechung jedoch verpflichtet gewesen wären.
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Datum: 22.03.2013 - 10:30 Uhr
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