Was sollte beachtet werden, wenn man eine Kündigung erhalten hat?!
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In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es vermehrt zu Entlassungen, doch nicht immer muss die Kündigung kampflos hingenommen werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie über Ihre Rechte aufklären
Anwaltskanzlei Dr. Unger- Arbeitsrecht in Moers(firmenpresse) - Wenn es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu vermehrten Entlassungen kommt, stellt dies für die Betroffenen meist einen einen erheblichen Schock dar. Dies ist auch durchaus verständlich, da der Arbeitsplatz meist die wirtschaftliche Existenzgrundlage für die Betroffenen und Ihre Familienangehörigen darstellt. Aber was ist nach einer Kündigung zu tun? Zunächst ist es wichtig, dass die Betroffenen keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Manchmal legt der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vor und bittet um Unterzeichnung. Dies sollte unbedingt unterlassen werden, ohne zuvor rechtlichen Rat durch einen Anwalt für Arbeitsrecht eingeholt zu haben. Wenn in dem Betrieb mehr als 10 Angestellte beschäftigt sind, dann gilt grundsätzlich auch das Kündigungsschutzgesetz. Dieses kann aber auch bei weniger Angestellten zur Anwendung kommen. In jedem Falle muss hier eine auf den Einzelfall bezogene rechtliche Information eingeholt werden. Wenn danach das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss die Kündigung bestimmten Anforderungen gerecht werden, die u.a. auch die individuelle Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers berücksichtigt. Wurden diese Kriterien nicht beachtet, ist die Kündigung unwirksam. Wichtig ist allerdings, dass sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von 3 Wochen mit einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht gegen die Kündigung zur Wehr setzen muss. Geschieht dies nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich von der weiteren Geltendmachung seiner Rechte ausgeschlossen. Daher ist schnellstmöglich nach dem Erhalt der Kündigung fachkundiger Rat durch einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen, um die bestmögliche Wahrung Ihrer Rechte zu gewährleisten.
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Datum: 24.03.2013 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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