Verleger begrüßen Bundesratsbeschluss zum Bundesratsbeschluss
ID: 840246
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband
Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) den heutigen Beschluss des
Bundesrats zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für
Presseverlage bezeichnet.
Mit dem Gesetz würden die Leistungen der Verlage erstmals
grundsätzlich anerkannt und rechtlich geschützt. "Das Recht
ermöglicht den Zeitungen und Zeitschriften selbst zu entscheiden,
unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und
Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken verwertet werden dürfen", so die
Verbände.
Auch wenn im verabschiedeten Text nicht alle Forderungen der
Verleger berücksichtigt wurden, so schließe das nun auf den Weg
gebrachte Leistungsschutzrecht eine Rechtslücke, durch die die
Verlage bisher schlechter gestellt waren als andere
Medienunternehmen. "Denn bislang war es den Verlagen nicht möglich,
aus eigenen Rechten gegen die Übernahme ihrer Inhalte vorzugehen",
erklärten die Verlegerverbände.
Noch einmal unterstrichen BDZV und VDZ: Das Recht auf Zitieren
sowie Verlinken bleibe auch durch ein Leistungsschutzrecht für
Presseverlage sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer
möglich wie bisher. "Der Informationsfluss im Internet wird nicht
eingedämmt." Im Gegenteil: Das Recht schaffe eine faire Grundlage für
die Zusammenarbeit zwischen Verlagen und Aggregatoren, die letztlich
beiden Seiten zugute kommen werde.
Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht sind unter
www.pro-leistungsschutzrecht.de hinterlegt.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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Datum: 22.03.2013 - 12:26 Uhr
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