Bär/Grübel: Gesetzliche Klarstellung zur Steuerfreistellung des Taschengelds beim Bundesfreiwilligendienst kommt
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beschlossen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das unter anderem die
Steuerfreistellung des Taschengeldes beim Bundesfreiwilligendienst
festschreibt. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige
Berichterstatter Markus Grübel:
"Der Beschluss des Koalitionsausschusses ist ein gutes Signal für
alle, die freiwillig einen Dienst für die Gesellschaft leisten. Mit
der Entscheidung wird das bürgerschaftliche Engagement weiter
gestärkt und die Arbeit in den Einrichtungen und den Kommunen vor
Ort erleichtert. Außerdem wird die gesetzliche Klarstellung dafür
sorgen, dass der überaus erfolgreiche Bundesfreiwilligendienst
weiterhin attraktiv bleibt.
Derzeit wird das Taschengeld für die Bundesfreiwilligen im
Billigkeitsweg steuerfrei belassen. Die gesetzliche Regelung, dass
dies so bleibt, sollte bereits im Jahressteuergesetz 2013
festgeschrieben werden. Doch dieses Gesetz scheiterte im
Vermittlungsausschuss. Das geplante neue Gesetz gibt Einsatzstellen
und Freiwilligen Planungssicherheit für die Zukunft.
Eventuelle weitere Leistungen, die Freiwillige im
Bundesfreiwilligendienst erhalten (Unterkunft, Verpflegung,
Dienstkleidung) können nur dann steuerpflichtig werden, wenn ohne
Berücksichtigung des Taschengeldes die allgemeinen Steuerfreibeträge
überschritten werden. Das kann nur dann der Fall sein, wenn
Freiwillige über zusätzliche, nicht mit dem Bundesfreiwilligendienst
zusammenhängende Einkünfte verfügen."
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Datum: 22.03.2013 - 13:10 Uhr
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