Arbeitsrecht: Der Aufhebungsvertrag

Arbeitsrecht: Der Aufhebungsvertrag

ID: 841129

Welche Risiken bestehen, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird? Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, erläutert, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten.




(firmenpresse) - Frankfurt, 25. März 2013 - Mit einem Aufhebungsvertrag heben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich das Arbeitsverhältnis auf. Ein solcher Vertrag wird dem Arbeitnehmer häufig dann vom Arbeitgeber angeboten, wenn dieser ohnehin bereits mit dem Gedanken einer Kündigung spielt. Auch Arbeitnehmer haben häufig ein Interesse an einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Beispielsweise wenn sie einen Arbeitsplatzwechsel anstreben, lange Kündigungsfristen haben und vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen.

Ein Aufhebungsvertrag bietet einige Vorteile. Der Arbeitgeber kann seine Personalsituation besser einschätzen, da er die Sicherheit hat, dass das Arbeitsverhältnis endgültig beendet ist. Eine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages ist nämlich nur in den seltensten Fällen möglich und somit hat der Arbeitgeber nicht mehr das Risiko, dass der Arbeitnehmer die Beendigung von dem Arbeitsgericht überprüfen lässt.

Der Arbeitnehmer hat den Vorteil, dass er eine Abfindungszahlung vereinbaren kann. Entgegen der weit verbreiteten Annahme auf Anspruch einer Abfindung, besteht bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel geradekein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Zudem wird häufig in Aufhebungsverträgen die Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung der Vergütung vereinbart. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht weiter arbeiten muss und bis zum Ende der Kündigungsfrist dennoch sein Gehalt bekommt. Gerade bei langen Kündigungsfristen kann eine solche Vereinbarung für den Arbeitnehmer interessant sein. Zumal er sich in dieser Zeit voll und ganz der Jobsuche widmen kann. Auch besteht die Möglichkeit, sich in dem Aufhebungsvertrag auf eine Zeugnisnote oder sogar bereits auf den kompletten Text eines Arbeitszeugnisses zu einigen.

Doch Vorsicht. Ein Aufhebungsvertrag birgt nicht nur Vorteile. Insbesondere für den Arbeitnehmer bestehen einige Risiken.



So kann die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu einer Sperrfrist beim Arbeitsamt führen. Diese bedeutet, dass der Arbeitnehmer für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhält und sich auch sein Arbeitslosengeldanspruch in der Bezugslänge verkürzt.

Grundsätzlich verhängt das Arbeitsamt nämlich eine Sperrfrist, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis freiwillig aufgibt. Da es sich bei einem Aufhebungsvertrag gerade um eine einvernehmliche Beendigung handelt, kann somit eine Sperrfrist anfallen.

Die Arbeitsagentur geht allerdings dann davon aus, dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für die Aufgabe seiner Arbeit hatte, wenn dem Arbeitnehmer eine Kündigung basierend auf betrieblichen Gründe mit Bestimmtheit vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt, die Kündigungsfrist eingehalten wurde, er nicht unkündbar ist und die Abfindung lediglich eine Höhe von 0,25 - 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr aufweist.

Diese Voraussetzungen können durch gewisse Formulierungen in dem Aufhebungsvertrag erfüllt werden. Wird jedoch eine höhere Abfindung vereinbart, überprüft das Arbeitsamt das Vorliegen eines wichtigen Grundes genauer und verhängt im Zweifel eine Sperrfrist.

Auch kann die Nichteinhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist über die Sperrfrist von 12 Wochen hinaus zu weiteren Kürzungen und Nachteilen beim Arbeitslosengeldbezug führen. Aus diesen Gründen sollte ein Arbeitnehmer einen ihm vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag nie sofort unterzeichnen. Er sollte sich stets rechtlich beraten lassen und erst danach entscheiden, ob er tatsächlich sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufheben möchte.

Schließlich kann er nicht wie bei einer Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage einreichen, sondern ist an die Aufhebungsvereinbarung gebunden. Selbst Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz, wie beispielsweise Betriebsräte, Schwangere und Schwerbehinderte, geben mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages unmittelbar ihr Arbeitsverhältnis auf und können sich nicht mehr auf ihren Sonderkündigungsschutz berufen.

Auch Arbeitgeber sollten sich die einzelnen Formulierungen und Regelungen in einem Aufhebungsvertrag gut überlegen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen. Schließlich wollen sie mit dieser einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rechtssicherheit und im Nachgang nicht doch noch einen Rechtsstreit beim Arbeitsgericht mit dem Arbeitnehmer führen müssen.

Beratung zum Arbeitsrecht in Frankfurt durch die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin

Kündigung, Verdachtskündigung, Abmahnung, Abfindung, Arbeitsverträge, Urlaubsansprüche: Sonja Reiff geb. Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, berät und vertritt im Arbeitsrecht Mandanten zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. 2008 trat sie als Partner in die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt, ein und arbeitet hier als Anwalt für Arbeitsrecht. Die Frankfurter Anwältin ist darüber hinaus regelmäßig als Rechtsexpertin im Radio, z.B. beim Hessischen Rundfunk, zu aktuellen Fällen und Entwicklungen im Arbeitsrecht zu hören. Schwerpunkte der Frankfurter Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin sind Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.

Weitere Informationen:

http://www.schmidt-kollegen.com/rechtsgebiete/anwalt-arbeitsrecht.html

http://www.arbeitsrecht-frankfurt.info

Tag-It: Arbeitsrecht Frankfurt, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Verdachtskündigung, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzverfahren, Arbeitsgericht, Arbeitsvertag, Abfindung, Arbeitszeugnis, Urlaubsanspruch, Arbeitnehmer, Anwalt, Rechtsanwaltskanzlei, Kündigungsrecht, Rechtberatung Arbeitnehmer, Rechtsanwalt Arbeitgeber

Quelle:
http://www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/presse/216-arbeitsrecht-der-aufhebungsvertrag.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.

Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: http://www.schmidt-kollegen.com



PresseKontakt / Agentur:

Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin
Sonja Reiff
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
presse(at)formativ.net
069 / 72 30 17
http://www.schmidt-kollegen.com



drucken  als PDF  Zypern gerettet, aber Absicherung erwünscht FXCM veranstaltet Trading-Konferenz zum Thema
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.03.2013 - 10:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 841129
Anzahl Zeichen: 6309

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sonja Reiff
Stadt:

Frankfurt am Main


Telefon: 069 / 72 30 17

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 427 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsrecht: Der Aufhebungsvertrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Schmidt&Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wissenswertes zu Kündigung und Abfindung ...
Frankfurt, 6. August 2014 - Nicht immer endet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und auf Wunsch beider Seiten. Doch was genau ist zu beachten, wenn ein Arbeitnehmer die Kündigung erhält? Wann ist eine Kündigung wirksam und wann nicht? Welche Schritte sind als nächstes zu gehen, welche Fristen

Arbeitsrecht: Wissenswertes zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit ...
Frankfurt, 11. April 2014 - Wenn ein Arbeitsnehmer erkrankt, dann muss der Arbeitgeber grundsätzlich das Gehalt auch während der Erkrankung weiterzahlen. Ist das jedoch immer der Fall und wie lange hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf Gehalt ohne erfolgte Arbeitsleistung? Diesem wichtigen Thema,

Kapitalgesellschaften im Fokus: Die GmbH-Gründung ...
Frankfurt, 29. Januar 2014 - Eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), denn sowohl Gründungsaufwand als auch erforderliches Stammkapital bei der Gründung einer GmbH sind überschaubar. Als Kapitalgesellschaft kann die GmbH als ju


Weitere Mitteilungen von Kanzlei Schmidt&Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt


Antimony Resources Corp. (CSE: ATMY) (OTCQB: ATMYF) (FWB: K8J0) gibt Analyseergebnisse für die Antimonlagerstätte Bald Hill bekannt, darunter Abschnitte mit 26,9 % Antimon (Sb) ...
Antimony Resources Corp. (CSE: ATMY) (OTCQB: ATMYF) (FWB: K8J0) (das „Unternehmen“ oder „Antimony Resources“ oder „ATMY“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen weiterhin Analyseergebnisse für die jüngste Bohrphase auf Bald Hill erhält. Darin enthalten sind die Ergebnisse d

Tiger Gold bohrt 120-m-Step-out-Bohrloch bei Ceibal und durchteuft 226 m mit 0,6 g/t Au, einschließlich 10 m mit 3 g/t Au ...
Tiger Gold Corp. (TSXV: TIGR) (FWB: D150) (OTCQB: TGRGF) („Tiger“ oder das „Unternehmen“) freut sich, die Bohrergebnisse des ersten Bohrlochs seines laufenden, 5.000 m umfassenden Diamantbohrprogramms im Zielgebiet Ceibal auf seinem Goldprojekt Quinchía im produktiven Goldgürtel Mid-Cauca

Wellgistics Health gibt Pilotprojekt zur MSO-Kooperation mit Kare PharmTech bekannt, das auf den 14 Mrd. $ schweren US-Markt für CCM- und RPM-Dienstleistungen abzielt ...
Highlights: -          Laut Branchenberichten von Drittanbietern hat der US-amerikanische RPM-Markt derzeit allein ein Volumen von 14 Mrd. $ und wird bis 2030 voraussichtlich etwa 29 Mrd. $ erreichen, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 12,6 % entspricht, da G

Equinox Gold und Orla Mining schließen sich zusammen und bilden Nordamerikas neuen führenden Goldproduzenten: Auf Wachstum und Beständigkeit ausgelegt ...
Equinox Gold Corp. (TSX: EQX, NYSE American: EQX) („Equinox“) – https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/equinox-gold-corp/ – und Orla Mining Ltd. (TSX: OLA, NYSE American: ORLA) („Orla“ und zusammen mit Equinox die „Unternehmen“) freuen sich bekannt zu geben, dass die

Forge Resources grenzt Porphyrziele im Projekt Alotta mit neuer geophysikalischer Inversion ein ...
Forge Resources Corp. (CSE: FRG) (OTCQB: FRGGF) (FWB: 5YZ) („FRG“ oder das „Unternehmen“) freut sich, die Ergebnisse und erste Auswertungen von neu überarbeiteten geophysikalischen Daten aus dem Projekt Alotta bekannt zu geben, das sich im Goldgürtel Dawson Range im Yukon befindet (Abbild

Zodiac Gold: Volltreffer in Liberia– 16-Kilometer-Goldsystem nimmt Gestalt an ...
Ein 16 Kilometer langer Goldkorridor, eine 100-prozentige Trefferquote bei den ersten Bohrungen auf Ben Ben und hochgradige Abschnitte direkt unter der Grasnarbe: Was Zodiac Gold (TSXV: ZAU; OTCQB: ZAUIF; FSE: K19) derzeit auf seinem Todi Gold Project in Liberia zutage fördert, hat das Potenzial fÃ

Gold X2 durchschneidet im Rahmen des Infill-Bohrprogramms des Moss-Goldprojekts bei QES ab 47,0 m eine 60,7 m mächtige Zone mit 1,51 g/t Au ...
Gold X2 Mining Inc. (TSXV: AUXX / OTCQB: GSHRF / FWB: DF8) („Gold X2“ oder das „Unternehmen“) – https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/gold-x2-mining-inc/ – freut sich, die Untersuchungsergebnisse seines Infill-Bohrprogramms bekannt zu geben, das auf die flache QES-Zon

Geschäftsentwicklung 2025: TelemaxX mit starkem Jahresergebnis ...
br /> Umsatz von 41,8 Mio. €, Ergebnis vor Steuern (EBT) in 2025 bei 1,7 Mio. €. Erfolgreiche Transformation mit Fokus auf Hosting- und Cloud-Lösungen sowie Effizienzsteigerung Die TelemaxX Telekommunikation GmbH hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem Gewinn vor Steuern (EBT) von 1,7 Millione

Canamera beginnt im Projekt São Sepé in Brasilien mit der Exploration in drei ermittelten Seltenerdmetall-Zielzonen von hoher Priorität ...
Canamera Energy Metals Corp. (CSE: EMET | OTCQB: EMETF | FWB: 4LF0) („Canamera“ oder das „Unternehmen“) freut sich, über den aktuellen Stand seiner Aktivitäten im Seltenerdmetallprojekt („REE“) São Sepé („São Sepé“ oder das „Projekt“) im brasilianischen Bundesstaat Rio Gran

Power Metallic arbeitet mit Ideon Technologies zusammen, um mithilfe der Myonentomographie das Tiefenexplorationspotenzial der Lion Zone in Nisk zu erschließen ...
Power Metallic Mines Inc. (das „Unternehmen“ oder „Power Metallic“) (TSX-V: PNPN, OTCBB: PNPNF, Frankfurt: IVV1) freut sich, die Zusammenarbeit mit dem in Vancouver ansässigen Unternehmen Ideon Technologies („Ideon“) bei einer bildgebenden Bohrloch-Myonentomographie in der Entdeckun


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z