Wahlkampfthema Mindestlohn: Vorrang für tarifliche Mindestlöhne
ID: 84137
Wahlkampfthema Mindestlohn: Vorrang für tarifliche Mindestlöhne
?Mindestlöhne müssen sich immer auch in das Lohngefüge der jeweiligen Branche einfügen. Die IG BAU war die erste Gewerkschaft, die einen Branchen-Mindestlohn eingeführt hat?, sagt IG BAU-Chef Klaus Wiesehügel. Die Lohnuntergrenze am Bau beträgt für Angelernte in Westdeutschland 12,85 Euro, für Hilfsarbeiter 10,70 Euro pro Stunde.
?Wir unterstützen SPD-Arbeitsminister Scholz in dem Bestreben, weitere Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufzunehmen?, sagt Klaus Wiesehügel. Über das AEntG gelten tariflich vereinbarte Mindestlöhne per Rechtsverordnung zwingend für alle in Deutschland in- und ausländischen Unternehmen.
Mindestlöhne existieren im Organisationsbereich der IG BAU bereits für fünf Branchen mit insgesamt rund 1,8 Mio. Beschäftigten: für das Bauhauptgewerbe (seit 1.1.1997), das Dachdeckerhandwerk (seit 1.10.1997), das Maler- und Lackiererhandwerk (seit 1.12.2003), das Abbruch- und Abwrackgewerbe (seit 1.4.2004) und das Gebäudereinigerhandwerk (seit 1.7.2007). Tarifliche Mindestlöhne gelten außerdem für das Elektrohandwerk und die Briefdienstleistungen.
Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt a. Main
Tel.: 069 - 95 73 71 35
Fax: 069 - 95 73 71 38
E-Mail: presse@igbau.de
www.igbau.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.04.2009 - 13:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 84137
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 444 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wahlkampfthema Mindestlohn: Vorrang für tarifliche Mindestlöhne"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IG Bauen-Agrar-Umwelt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).