Rheinische Post: Kommentar zum Länderfinanzausgleich: Ungerechter Ausgleich
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jetzt, Wochen nach ihrem entsprechenden Beschluss,
öffentlichkeitswirksam Klage gegen den Länderfinanzausgleich
einlegen, hat mit den Landtagswahlen dort in diesem Herbst zu tun.
Baden-Württemberg, das dritte im Bunde der Geberländer, hat nach der
von Grünen und SPD gewonnenen Wahl keinen Bedarf zu klagen. In der
Sache haben Bayern und Hessen aber gute Argumente auf ihrer Seite:
Der Finanzausgleich be-straft Länder, die ihre Wirtschaftskraft
steigern, und belohnt jene, die dafür weniger tun. Er erleichtert den
Nehmerländern ein vergleichsweise weniger sparsames Finanzgebaren.
Auffällig ist, dass etwa Berlin trotz erheblicher Haushaltsprobleme
das letzte Kindergartenjahr für Eltern gebührenfrei stellt, während
andere Länder keinen Nachlass gewähren. 2019 läuft der Solidarpakt
mit Ostdeutschland und damit auch der Finanzausgleich in seiner
jetzigen Form aus. Ein Verfassungsurteil ist in zwei Jahren zu
erwarten. Es könnte der Politik vor den dann anstehenden
Verhandlungen wichtige Vorgaben machen.
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Datum: 25.03.2013 - 20:28 Uhr
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