Die Abwrackpraemie muss rechtssicher gestaltet werden
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Die Abwrackpraemie muss rechtssicher gestaltet werden
Die Praemie ist ein grosser Erfolg, da sie schnell ihre konjunkturelle Wirkung entfalten konnte. Das zeigen die Zulassungszahlen im ersten Quartal und der Antragsstau, der sich gebildet hat. Es ist deshalb richtig, die bislang geltende Deckelung aufzuheben und die Abwrackpraemie aufzustocken.
Das neue Gesetz muss jedoch zu Rechtssicherheit bei Antragstellern und Haendlern fuehren. Es kann nicht sein, dass zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung nicht sicher ist, ob die Abwrackpraemie tatsaechlich gewaehrt wird. Wer bis zum 31. Dezember 2009 ein neues Auto kauft und die Voraussetzungen fuer die Verschrottung eines Altfahrzeugs erfuellt, muss sicher sein koennen, dass er die Praemie zweifelsfrei erhaelt. Die Gewaehrung der Praemie darf nicht unter Vorbehalt stehen.
Ein zusaetzliches Problem ergibt sich durch die vorgesehene Frist von sechs Monaten, innerhalb derer die Neufahrzeuge nach Reservierung der Praemie zugelassen werden muessen. Die Hersteller koennen nicht in allen Faellen eine Lieferung der Neufahrzeuge innerhalb von sechs Monaten garantieren. Daher muss diese Befristung in begruendeten Ausnahmefaellen aufgehoben werden koennen.
Darueber hinaus muss das zustaendige Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle personell so ausgestattet sein, dass die Antraege fuer die Abwrackpraemie innerhalb einer angemessenen Zeit bearbeitet werden koennen.
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Datum: 17.04.2009 - 16:21 Uhr
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