Bayerischer Handwerkstag zur Aussetzung des Vollzugs von§ 40 Abs. 1a LFGB
(PresseBox) - Der Bayerische Handwerkstag (BHT) begrüßt die Aussetzung des Vollzugs von § 40 Abs. 1a LFGB. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in einer Eilentscheidung erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität der Vorschrift geäußert "Die Entscheidung, bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen vorerst keine Informationen mehr in die 'Pranger-Liste' einzustellen und bereits bestehende Eintragungen auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu löschen, ist konsequent und überfällig", betont BHT-Präsident Heinrich Traublinger, MdL a. D. Mit der Aussetzung des Vollzugs wurde auch eine Forderung des bayerischen Handwerks, die massive Anprangerung von Lebensmittel verarbeitenden und herstellenden Betrieben einzustellen, erfüllt.
Zuvor hatte bereits Baden-Württemberg die gleichen Schritte eingeleitet. Traublinger: "Niemand hätte es verstanden, wenn bei diesem zentralen und für die betroffenen Betriebe folgenschweren Gesetz auf Bundesebene mit zweierlei Maß gemessen worden wäre."
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Datum: 26.03.2013 - 10:49 Uhr
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