Privatverkauf im Internet, Keine Garantie?
ID: 843600
Der Gewährleistungsausschluss bei Ebay-Verkäufen.

(firmenpresse) - Unter den erfahrenen Nutzern der Internetplattform Ebay hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass man die eigene Pflicht zur Gewährleistung ausschließen kann, wenn man "von privat" verkauft. Doch nun ist in der juristischen Fachliteratur heiß umstritten, ob solch pauschale Gewährleistungsausschlüsse in den allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Fall wirksam sind. Eine allgemeine Geschäftsbedingung liegt bereits dann vor, wenn der Verkäufer eine Klausel (z.B. den Gewährleistungsausschluss) mehr als zweimal, jedenfalls bereits zum fünften Mal verwendet. Dies bedeutet, wer regelmäßig einen der o.g. Ausschlüsse benutzt, verwendet also de facto allgemeine Geschäftsbedingungen unabhängig davon, ob er privat oder gewerblich verkauft.
Absolut unwirksam ist ein vollständiger Gewährleistungssauschluss (und dies nicht nur bei Ebay), wenn ein Unternehmer an einen privaten, nicht gewerblich handelnden Käufer (Verbraucher) verkauft. Dabei kommt es nicht darauf an, wie sich der Verkäufer bezeichnet, sondern wie intensiv tatsächlich seine geschäftliche Aktivität ist. Ist anhand seines Bewertungsprofils erkennbar, dass z.B. häufig die gleichen Neuwaren verkauft werden, ist er als gewerblicher Verkäufer einzustufen und der Gewährleistungsausschluss regelmäßig unwirksam. Der Verkäufer haftet dann also uneingeschränkt für die Mängel.
Handelt es sich um einen sogenannten Privatverkauf, ist zu differenzieren. Nutzt der Verkäufer den Gewährleistungsausschluss mehrere Male oder hat dies vor, so handelt es sich um eine AGB und unterliegt den Einschränkungen der §§ 307 ff. BGB. Werden Neuwaren verkauft, können Gewährleistungsansprüche des Käufers nicht vollständig ausgeschlossen, sondern nur auf ein Jahr beschränkt werden, § 309 Nr. 8 b BGB.
Problematisch wird die Sache beim Verkauf von Gebrauchtwaren. Der Verkäufer darf in AGB nicht die Haftung für Personenschäden sowie für grobes Verschulden ausschließen, § 309 Nr. 7 BGB. Da ein Satz wie "...unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung..." keinerlei inhaltliche Einschränkung enthält, halten einige Stimmen in der juristischen Literatur und in der Rechtsprechung diese pauschalen Gewährleistungsausschlüsse für unwirksam. Die Folge der Unwirksamkeit wäre ein vollständiger Entfall des Gewährleistungsausschlusses, sodass der Käufer volle zwei Jahre seine gesetzlichen Rechte (Reparatur, Minderung, Schadensersatz, u.U. Neulieferung) geltend machen kann.
Noch herrscht keine Klarheit und man darf gespannt auf das erste (richtige) "Ebay-Urteil" des Bundesgerichtshofes in dieser Angelegenheit warten. Zurzeit sind jedenfalls die Verkäufer in einer unsicheren Lage: Wird der Gewährleistungssauschluss bei privaten Gebrauchtwarenverkäufen für unwirksam erklärt, können Verkäufer auch noch für Mängel von Waren in Anspruch genommen werden, deren Verkauf schon fast zwei Jahre zurückliegt. Möchte der Verkäufer sicher gehen, dass sein Gewährleistungsausschluss wirksam ist, wird ihm der Gang zu einem Rechtsanwalt nicht erspart bleiben, um sich eine entsprechende wirksame Klausel formulieren zu lassen. Dies wird sich aber regelmäßig für private Verkäufer nur dann lohnen, wenn es sich um hochwertige Artikel handelt. Weitere Informationen zu den Themen Internetrecht Mannheim, Urheberrecht oder auch Arbeitsrecht Mannheim erhält man auf der Website kanzlei-redig.de - Rechtsanwalt Mannheim.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Anwaltskanzlei Redig & Redig mit Sitz in Mannheim und Mörlenbach ist eine alteingessene Anwaltskanzlei mit familärer Tradition. Zu den Rechtsgebieten der Anwälte Reinhold Redig und Marcus Redig gehören neben dem Zivilecht, Arbeitsrecht und Familienrecht auch das Erbrecht, Internetrecht, Verkehrsrecht und das Strafrecht.
Desweiteren gehört auch die Rechtsberatung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu den Dienstleistungen der Anwaltskanzlei.
Kanzlei Redig & Redig
Marcus Redig
Lärchenweg 3
69509 Mörlenbach
redig(at)deine-seo.de
06209 / 7158-0
http://kanzlei-redig.de
Datum: 28.03.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 843600
Anzahl Zeichen: 3617
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Marcus Redig
Stadt:
Mörlenbach
Telefon: 06209 / 7158-0
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 383 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Privatverkauf im Internet, Keine Garantie?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kanzlei Redig&Redig (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Fürwahr ist eine Unfallschadensregulierung vielmals komplizierter als man im ersten Moment denkt, und durch einen Rechtslaien nur beschwerlich im Alleingang zu überblicken. Der Versicherer der Gegnerischen Seite hat auf jenem Rechtsgebiet erwartungsgemäß einen enormen Wissensvorsprung und ist a
Die Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Redig und Redig ...
Die realistische Möglichkeit eines langen und möglicherweise auch ermüdeten Verfahrens, bei in Frage kommenden Abfindungsansprüchen, birgt für jeden Arbeitgeber das potentielle Risiko, dass dem gekündigten Arbeitnehmer möglicherweise Lohnnachzahlungen für Monate oder sogar Jahre zustehen. Zu
Kanzlei Redig & Redig - aus Erfahrung gut ...
Reinhold Redig hat in den Jahren 1969 - 1975 an den Universitäten Heidelberg und Mannheim erfolgreich sein Jurasstudium absolviert und anschließend von 1976 - 1979 ein Referendariat am LG Mannheim innegehabt. Seit dem Jahre 1979 ist Reinhold Redig als Rechtsanwalt zunächst in Mannheim, dann in MÃ
Weitere Mitteilungen von Kanzlei Redig&Redig
Saarbrücker Zeitung: Bund soll Regeln für ausländische Pflegekräfte vereinheitlichen - bpa-Chef Meurer für praxisgerechte Lösungen ...
Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, hat die Bundesregierung aufgefordert, die unterschiedlichen Bestimmungen der Länder bei der Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte zu vereinheitlichen. "Bis auf Hessen, Schleswig-Holstein und Ni
Mitteldeutsche Zeitung: Euro-Krise Staatsministerin Pieper rät zu Gelassenheit hinsichtlich der Kritik an Deutschland ...
Das Auswärtige Amt hat davor gewarnt, die zum Teil heftige Kritik in Südeuropa an der deutschen Krisenpolitik über zu bewerten. Wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel in Karikaturen mit Hitlerschnurrbart dargestellt werde, sei das zwar nicht, wie sie sich "die Kommunikation zwischen befreund
Mitteldeutsche Zeitung: Russland Chefin der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Enkelmann, kritisiert Druck des Kreml auf deutsche Stiftungen ...
Die Vorsitzende der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Dagmar Enkelmann, hat den Druck der russischen Regierung auf deutsche Stiftungen in dem Land kritisiert. "Das ist ein unerhörter Zustand", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Eine
Rheinische Post: Grüne wollen Mini-Jobs auf 100 Euro beschränken ...
Die Grünen haben eine Beschränkung von Mini-Jobs auf 100 Euro gefordert. "Alle Verdienste über 100 Euro im Monat sollen steuer- und abgabepflichtig werden, mit reduzierten Beiträgen für geringe Einkommen", sagte die Spitzenkandidatin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, der in DÃ




