BaFin-Statistik: ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz Branchenbester
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BaFin-Statistik: ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz Branchenbester
Automobilclub mit niedrigster Beschwerdequote aller Versicherer
Die Beschwerdequote der BaFin gibt Aufschluss über die Qualität einer Versicherung. Sie gilt als Indiz für die Kundenzufriedenheit. Bei der BaFin kann jeder Versicherte, der sich von seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlt, kostenfrei eine Reklamation einreichen. Die Aufsichtsbehörde fordert dann bei der Versicherungsgesellschaft eine Stellungnahme ein und versucht den strittigen Fall zu klären. Fast jede dritte Beschwerde ging 2008 für die Absender erfolgreich aus.
Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz gilt auch für die Bereiche Freizeitsport und Reise. Versichert sind zum Beispiel auch Streitigkeiten wegen Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Skiunfall oder Zoff mit einem Reiseveranstalter wegen einer Urlaubsbuchung. Die Deckungssumme liegt bei maximal 300 000 Euro. Der Schutz der gesamten Police gilt weltweit und grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung.
Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist ein exklusives Angebot für ADAC-Mitglieder. Die Police ist für einen Jahresbeitrag von 63,20 Euro (ein Fahrzeug) bzw. für 87,90 Euro (mehrere Fahrzeuge) in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/versicherungensowie unter der Telefonnummer 01805/10 11 12 (0,14 Euro/Min.) erhältlich.
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Datum: 20.04.2009 - 13:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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