Rheinische Post: Bundesregierung will Betreuungsgeld um Bildungsbonus erweitern
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gesetzliche Grundlage für das Bildungssparen schaffen und dafür das
Gesetz zum Betreuungsgeld ergänzen. Wie aus einer Formulierungshilfe
von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein
Betreuungsgeldergänzungsgesetz hervorgeht, die der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) vorliegt, sollen
Eltern von Kleinkindern das Betreuungsgeld mit einem Bonus von 15
Euro pro Monat auch für Bildungsinvestitionen nutzen können. Wie aus
dem Text des Ministeriums hervorgeht, können Eltern das
Betreuungsgeld als Bildungssparen nutzen, wenn sie einen anerkannten
Sparvertrag auf den Namen des Kindes abschließen und die Mittel
ausschließlich für Maßnahmen der Schul- und Hochschulbildung oder der
beruflichen Bildung verwenden. Das Betreuungsgeld inklusive Bonus
kann ab dem 14. Lebensjahr des Kindes in monatlichen Raten über einen
Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausbezahlt werden oder einmalig
als Gesamtsumme, wenn der Bildungszweck vorab belegt wird. Das
Betreuungsgeldergänzungsgesetz soll im Mai im Bundestag beschlossen
werden. Der Bundesrat muss laut Regierungskreisen nicht beteiligt
werden.
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Datum: 03.04.2013 - 00:00 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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