Ukraineüberarbeitet Visaerleichterungsabkommen mit der EU

Ukraineüberarbeitet Visaerleichterungsabkommen mit der EU

ID: 849767
(ots) -
Die Ukraine hat einen weiteren Schritt in Richtung der
Erleichterung und weiteren Liberalisierung der Visumsregelungen mit
der EU unternommen, dank der das EU-Antragsverfahren auf ein Visum
für ukrainische Bürger besser, einfacher und klarer von statten gehen
wird. So lautet die Zusammenfassung der Erklärung, die das neue
Gesetz der Ukraine "zur Ratifizierung des Abkommens zwischen der
Ukraine und der Europäischen Union eingeführte Änderungen des
Visaerleichterungsabkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen
Gemeinschaft" begleitete, das vom Präsidenten der Ukraine, Viktor
Janukowitsch, am 8. April 2013 unterzeichnet wurde.

Das Abkommen erweitert die Kategorien der ukrainischen Bürger, die
für das vereinfachte Verfahren, ein freies und/oder zur mehrfachen
Einreise gültiges Visum in Frage kommen. Es verbessert das
Ausstellungsverfahren von Visa für Pressevertreter und legt eine
klare Gültigkeitsdauer für Mehrfachvisa fest.

Damit können Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die
zum Zweck von Kursen, Seminaren und Konferenzen oder im Rahmen von
Austauschprogrammen Reisen unternehmen, sowie Teilnehmer offizieller
EU-Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, wie das
Europäische Nachbarschafts-und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das
vereinfachte Visumsverfahren anwenden. Die vereinfachten
Visumsverfahren gelten auch für Mitglieder von Berufsverbänden und
religiösen Organisationen sowie für junge Menschen (unter 25), die an
Veranstaltungen von Nichtregierungsorganisationen im Ausland
teilnehmen.

Gemäss dem Abkommen können ukrainische Journalisten nach Vorlage
eines Nachweises ihres ukrainischen Arbeitgebers ein Mehrfachvisum
für die Dauer von bis zu fünf Jahren beantragen. Die Bedingung, eine
Einladung aus der EU vorlegen zu müssen, fällt damit weg. Ausserdem


kommen auch Mitglieder des technischen Teams (Kameramänner,
Tonmeister usw.) für das vereinfachte Visumverfahren in Frage.

Das neue Gesetz bietet auch vereinfachte Visumsverfahren für
Ehegatten, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde),
Grosseltern und Enkelkinder, die ukrainische Bürger, die sich
rechtmässig im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten aufhalten, besuchen
möchten.

Am 22. März 2013 ratifizierte das ukrainische Parlament die
Abänderungen des Abkommens zum vereinfachten Visumsverfahren zwischen
der Ukraine und der Europäischen Union, das am 23. Juli 2012 in
Brüssel unterzeichnet worden war.

Berichten zufolge soll das Europäische Parlament das Abkommen
zwischen der Ukraine und der Europäischen Union, das Änderungen am
Visaerleichterungsabkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen
Gemeinschaft vornimmt, am 17. April 2013 überprüfen.

Der Dialog zur Visaerleichterung zwischen den beiden Ländern läuft
seit 2006. Derzeit befindet sich die Ukraine auf Stufe eins des
zweistufigen Aktionsplans zur Liberalisierung der Visa.



Pressekontakt:
Weitere Informationen erhalten Sie bei Maria Ivanova
+380443324784, news@wnu-ukraine.com, Projektmanagerin bei Worldwide
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Datum: 09.04.2013 - 20:57 Uhr
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Kiew, Ukraine



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Politik & Gesellschaft



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