Erneut Missbrauchsgebühr wegen fehlender Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auferlegt

Erneut Missbrauchsgebühr wegen fehlender Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auferlegt

ID: 85208

Erneut Missbrauchsgebühr wegen fehlender Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auferlegt



(pressrelations) - Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine
Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Zulässigkeit nicht zur
Entscheidung angenommen und dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr
in Höhe von 500,-- Euro auferlegt. Er hatte seine erkennbar
aussichtslose Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine gerichtliche
Beseitigungsanordnung in einer Wohnungseigentumsanlage richtete,
weiterverfolgt, obwohl ihn der Präsidialrat des
Bundesverfassungsgerichts zuvor auf die Versäumung der Frist von einem
Monat zur Begründung der Verfassungsbeschwerde hingewiesen hatte. Das
Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch für
Jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert
wird, über grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und dadurch
anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert
gewähren kann.


http://www.bundesverfassungsgericht.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Woolworth-Pensionen liegen bei insolventer Firma in London Aus deutscher Teilungszeit. Eine Ost-West-Biografie
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 23.04.2009 - 10:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 85208
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 453 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erneut Missbrauchsgebühr wegen fehlender Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auferlegt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverfassungsgericht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesverfassungsgericht


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z