Rheinische Post: Weise Entscheidung
= Von Gregor Mayntz
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bevor er überhaupt begonnen hatte. Die beharrliche Weigerung der
Münchner Richter, Gewohnheitstrott durch Fingerspitzengefühl zu
ersetzen und auch ausländische Medien in den Saal zu lassen, hatte zu
weltweitem Misstrauen geführt. Dem entzog das Verfassungsgericht
jetzt den Boden. Das ist gut so. Und es ist pfiffig herbeigeführt.
Ein möglicher Anspruch der Journalisten sei auf die Schnelle kaum zu
klären. Also versuchten es die Richter erst gar nicht. Sie fragten
nur, was schwerer wiegt: wenn die türkischen Journalisten am Ende
einen Anspruch gehabt hätten und nicht teilnehmen durften? Oder, wenn
sie am Ende keinen Anspruch hätten und trotzdem dabei waren? Daraus
folgt: Zugang muss sein. Und in die Begründung steckten sie eine
kleine Botschaft an die Kollegen. Bei allem Respekt vor deren
richterlicher Unabhängigkeit sei doch auch klar, dass "gerade
türkische Medienvertreter ein besonderes Interesse geltend machen
können, da zahlreiche Opfer der angeklagten Taten türkischer Herkunft
sind". Eine weise Entscheidung.
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Datum: 12.04.2013 - 20:31 Uhr
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