PCE Harburg: Weiteres Opfer der Schifffahrtskrise

PCE Harburg: Weiteres Opfer der Schifffahrtskrise

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Der geschlossene Schifffonds PCE MS Harburg musste kürzlich infolge seiner Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Den Investoren droht nun der Verlust ihres Einlagekapitals.



(firmenpresse) - Nach der aktuellen Leistungsbilanz der PCE MS Harburg wurde der Schifffonds 2007/08 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13,6 Mio. US-Dollar am Markt platziert. Dabei belief sich der Eigenkapitalanteil auf rund 8,3 Mio. US-Dollar. Die Darlehensverbindlichkeiten betrugen knapp 5,3 Mio. US-Dollar. Die wirtschaftliche Situation der MS Harburg entwickelte sich in den Folgejahren entgegen aller Erwartung nur wenig erfreulich. Laut dem Portal www.zweitmarkt.de erhielten die Anleger der PCE MS Harburg 2008 eine einzige Ausschüttung. Den Höhepunkt der Krise stellte die bereits 2012 beschlossene, jedoch leider missglückte Kapitalerhöhung dar, bei der die Anleger zusätzliches Kapital zur Verfügung stellten, um den Fonds finanziell zu stabilisieren. Nach dem Bekanntwerden der Insolvenz müssen sich die Zeichner der MS Harburg sogar auf den kompletten Verlust ihres investierten Kapitals einstellen.

Falls die betroffenen Anleger von ihrer Bank bzw. ihrem Anlageberater nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Schifffondsbeteiligung aufgeklärt wurden, stehen ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche zu. Diese können auch gegen die Initiatoren und den Vertrieb des Fonds gerichtet werden. Schadensersatzansprüche ergeben sich in der Regel aus Prospekthaftung bzw. Falschberatung.

Zahlreiche derzeit notleidend gewordene Fondsbeteiligungen, wie auch die PCE Harburg wurden von Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurde häufig nicht auf die bestehenden Risiken einer Schifffondsbeteiligung, wie z. B. das Totalverlustrisiko hingewiesen. Auch die Höhe der so genannten Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen oft gar nicht oder nicht ausreichend offen gelegt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in solchen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche umgehend von einem auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.


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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.



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Datum: 13.04.2013 - 19:09 Uhr
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