Hartes Vorgehen bei Drogen am Steuer
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Hartes Vorgehen bei Drogen am Steuer
Innenstaatssekretär Dr. Bernd Weiß: "Härteres Vorgehen gegen Drogensünder am Steuer notwendig"
Beim Nachweis der Einnahme von harten Drogen bei Fahrzeugführern sei in aller Regel ein Ordnungswidrigkeitentatbestand nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes erfüllt. Im Moment müsse ein Betroffener erst nach Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens bei den Führerscheinstellen regelmäßig mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. "Dies führt bei der Kontrolle bei Betroffenen zu einem falschen Eindruck. Beispielsweise ist nach einer Alkoholfahrt ab einer bestimmten Promillegrenze der Führerschein sofort weg, bei einer Drogenfahrt, selbst bei eindeutigem Konsum harter Drogen, passiert aber zunächst bezogen auf den Führerschein nichts Entscheidendes", so Weiß, und schlägt die Schaffung einer entsprechenden Regelung im Straßenverkehrsgesetz vor. Damit könne der Führerschein bei gravierenden Verstößen nach der Einnahme harter Drogen auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren vor Ort durch die Polizei zur Vorbereitung der Einziehung sofort sichergestellt werden.
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Datum: 23.04.2009 - 14:32 Uhr
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