Europawahl 2009: Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln bundesweit nicht einheitlich
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Europawahl 2009: Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln bundesweit nicht einheitlich
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln wird durch das Europawahlgesetz festgelegt. Sie richtet sich in den einzelnen Bundesländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament 2004 in dem betreffenden Bundesland erzielt haben.
Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die an der letzten Europawahl nicht teilgenommen haben, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.
Auf dem Listenplatz eins steht in 13 Ländern die CDU, in Bayern die CSU, in Brandenburg die Partei DIE LINKE und in Bremen die SPD. Den zweiten Listenplatz erhält in neun Ländern die SPD, in vier Ländern (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) die Partei DIE LINKE, in zwei Ländern (Brandenburg und Bremen) die CDU und in Berlin die GRÜNEN. Den Listenplatz drei nehmen die GRÜNEN in zehn Ländern und die SPD in Berlin und den fünf neuen Ländern ein. Auf dem vierten Listenplatz werden in elf Ländern die FDP, in vier Ländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt) die GRÜNEN und in Berlin die Partei DIE LINKE aufgeführt.
Eine vollständige Übersicht über die Stimmzettel aller Bundesländer steht im Internetangebot des Bundeswahlleiters zur Verfügung:
www.bundeswahlleiter.de --> Europawahl 2009 --> zugelassene Parteien
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn
Telefon: 0611 75-2317
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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Datum: 23.04.2009 - 16:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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