Grundgesetzänderung zur Schuldenbegrenzung zwingend erforderlich
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Grundgesetzänderung zur Schuldenbegrenzung zwingend erforderlich
Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Föderalismusreform II der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann MdB erklärt anlässlich der Bedenken zur geplanten Regelung einer Schuldenbegrenzung im Grundgesetz:
Die Verabredung einer nachhaltigen Schuldenbegrenzung für die Zukunft unseres Landes ist zwingend erforderlich.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann die Bedenken zur Grundgesetzänderung verstehen. Wir empfehlen aber einen Blick in den heute geltenden Finanzverfassungsteil: Er ist auch heute schon für Laien nicht lesbar. Aus unserer Sicht gibt es aber keine andere Möglichkeit, künftige Änderungen der jetzt vorgesehenen Regelung von einer breiten Zustimmung (2/3 Mehrheit) abhängig zu machen, als die, sie in das Grundgesetz aufzunehmen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird in der Anhörung am 4. Mai 2009 die Sachverständigen fragen, ob sie dasselbe Ziel einfachgesetzlich für erreichbar halten.
Ansonsten ist dringend davor zu warnen, die Frage der dauerhaften Finanzierbarkeit dieses Staates, wegen der ?Schönheit? des Grundgesetzes zu gefährden.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 23.04.2009 - 17:02 Uhr
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