Der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente
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Laut deutschem Rentenrecht steht Hinterbliebenen aus einer Ehe oder einer eingetragenen Gemeinschaft eine sogenannte Witwenrente zu. Wie hoch diese Rente ausfällt, wird nach dem deutschen Rentenrecht geregelt.
Wenn zu den bereits genannten Voraussetzungen für die kleine Witwenrente noch einige andere Voraussetzungen, die der Gesetzgeber im Paragraf 46 Abs. 2 festgelegt hat, kommen, hat der Partner Anspruch auf eine große Witwenrente. Diese Rente wird gewährt, wenn er oder sie ein Kind des verstorbenen Ehegatten aufzieht, das noch keine 18 Jahre ist. Bei einem behinderten Kind entfällt diese Altersgrenze. Ist der Hinterbliebene erwerbsgemindert, steht ihm ebenfalls die große Witwenrente zu. Das Gleiche gilt für Hinterbliebene, die das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben. Allerdings wird diese Grenze nach § 242a Abs. 5 SGB VI stufenweise von 45 auf 47 Jahre angehoben. Bis zum Jahre 2029 gilt eine generelle Altersgrenze von 47 Jahren.
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Datum: 17.04.2013 - 12:55 Uhr
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Freigabedatum: 17.04.2013
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