Die Beitragsbemessungsgrenzen haben nicht nur mit der Krankenversicherung etwas zu tun, sondern sie betreffen auch die allgemeine Rentenversicherung. Im Westen wurde die Beitragsbemessungsgrenze um 200 € angehoben. Im vorigen Jahr betrug sie 5600 € pro Monat und in diesem Jahr sind es jetzt 5800 ...
17.04.2013 | Finanzberatung