Kauf + Regen = Glücksspiel?

Kauf + Regen = Glücksspiel?

ID: 854953

(PresseBox) - Wenn ein Unternehmen die Erstattung des Kaufpreises ankündigt, wenn es an einem bestimmten Tag regnet, handelt es sich nicht um ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt.
Ein Kunde konnte sich Hoffnung auf Erstattung des Kaufpreises (wenn über 100 Euro) machen, wenn es an einem bestimmten Tag am Flughafen Stuttgart regnen würde. Das Regierungspräsidium sah darin ein verbotenes Glücksspiel, sowohl Verwaltungsgericht als auch nun der Verwaltungsgerichtshof sahen das anders.
Ein Glückspiel liegt vor, wenn für den Erwerb der Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn überwiegend vom Zufall abhängt.
In dem Fall aber müsse der Kunde nichts bezahlen, um an dem Spiel teilzunehmen: Er würde nur den normalen Kaufpreis der Ware zahlen müssen, der Kaufvertrag stünde also im Vordergrund. Das Regierungspräsidium konnte nicht nachweisen, dass das Unternehmen den Preis angehoben und damit das Glücksspiel-Entgelt in den Kaufpreis hineingerechnet hätte. Daher sei die Teilnahme an dem Spiel kostenlos. Außerdem würde es sich nach Auffassung des VGH schon gar nicht um ein Spiel handeln, da die Gewinnchance im Rahmen eines Kaufvertrages erworben würde.
Fazit
Im Marketing spielen Anreize für den Kunden eine große Rolle. Anreize reizen aber auch oftmals die Konkurrenz und das Gesetz: Der Kunde darf nur mit lauteren Methoden angelockt werden. Das Wettbewerbsrecht kennt eine Fülle von Tatbeständen, bei denen der Unternehmer unlauter handelt. Unlauterer Wettbewerb kann für ein Unternehmen sehr teuer werden; umso wichtiger ist, dass man sich vor einer Werbemaßnahme vergewissert, dass diese auch zulässig ist.
Dies gilt auch für die Agentur, die sich lustige Werbemaßnahmen für den Auftraggeber ausdenken soll: Grundsätzlich muss dann die Agentur die Rechtmäßigkeit prüfen, ihr Kunde darf sich darauf verlassen, dass die Vorschläge auch rechtmäßig umsetzbar sind.


Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



drucken  als PDF  an Freund senden  Ausschreibung von spectrumK und DAK-Gesundheit zum Wirkstoff Tacrolimus bekommt erneut Recht Focus Graphite Inc.: Grafoid Inc. und die University of Waterloo geben Abschluss einer JV-Vereinbarung zur Entwicklung von leistungsfähigen elektrochemischen Energiesystemen auf Graphenbasis bekannt
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 17.04.2013 - 12:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 854953
Anzahl Zeichen: 2734

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 389 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kauf + Regen = Glücksspiel?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z