Bundeszahnärztekammer sieht zwiespältiges Ergebnis bei Abstimmung des Europäischen Parlaments zur Patientenrechterichtlinie
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Bundeszahnärztekammer sieht zwiespältiges Ergebnis bei Abstimmung des Europäischen Parlaments zur Patientenrechterichtlinie
Kritisch hingegen beurteilt die BZÄK u. a. die Vorschläge zur elektronischen Übermittlung von Patientendaten und zur Weiterbehandlung im Inland nach eventuell missglückter Behandlung im Ausland. Darüber hinaus wehrt sich die BZÄK gegen jegliche Versuche, von der europäischen Ebene aus Einfluss auf die Gebührenstrukturen in den Mitgliedstaaten zu nehmen.
?Auch wenn einige Aspekte der Abstimmung von uns mitgetragen werden können, sind wir der Auffassung, dass es einer ausführlicheren Folgenabschätzung vor der entscheidenden Abstimmung im EP bedurft hätte. Bei zu vielen Forderungen des EP ist noch überhaupt nicht absehbar, zu welchen praktischen Folgen dies in den Mitgliedstaaten führt?, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Die BZÄK behalte es sich daher vor, entsprechende Änderungen nach Beendigung der Diskussionen auf Ebene des Ministerrates gegebenenfalls in der zweiten Lesung in Brüssel durchzusetzen, so Engel weiter.
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Jette Krämer, Tel.: 030/ 40005-150; presse@bzaek.de
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Datum: 24.04.2009 - 15:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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