Verbot vorgeburtlicher Test auf spätmanifestierende Krankheiten endlich festgeschrieben
ID: 85617
Verbot vorgeburtlicher Test auf spätmanifestierende Krankheiten endlich festgeschrieben
Recht des Kindes auf sein Nichtwissen wird wirksam geschützt
Ich bin froh, dass die Hartnäckigkeit der Union zu einer wichtigen Regelung geführt hat: mit dem Gendiagnostikgesetz ist ausdrücklich verboten, vor der Geburt zu untersuchen, ob ein Kind die Anlage für eine Krankheit trägt, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen wird. Mit diesem Verbot wird das Recht des Kindes auf sein Nichtwissen wirksam geschützt.
Wichtig ist zudem, dass vorgeburtliche Tests nur dann erlaubt sind, wenn sie medizinisch begründet sind. Das Gendiagnostikgesetz beugt einer Praxis der so genannten sex selection, einer Abtreibung auf Grund des Geschlechts, wirksam vor, indem das Geschlecht erst nach Ablauf von zwölf Wochen mitgeteilt werden darf.
Mit dem Gendiagnostikgesetz wird erstmals verbindlich geregelt, dass vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung eine umfassende Beratung der Schwangeren stattfindet ? sofern diese nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Eine solche Regelung hilft werdenden Eltern, selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden zu können, welche pränatalen Untersuchungen sie vornehmen lassen möchten oder nicht. Umfassende Aufklärung und Beratung sind die wichtigsten Elemente für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Fortschritten der Pränatalmedizin.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto: fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 24.04.2009 - 15:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 85617
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 438 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verbot vorgeburtlicher Test auf spätmanifestierende Krankheiten endlich festgeschrieben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).