Ansprüche von Anlegern bei Zins- und Währungsswaps
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Diese Geschäfte wurden in den vergangenen Jahren vermehrt von Kreditinstituten ihren kapitalkräftigen Kunden empfohlen.
Die Produkte laufen unter der Bezeichnung Cross-Currency- oder Harvest-Swaps etc.
In diesem Zusammenhang gab es zuletzt eine Vielzahl von Urteilen zu diesem Thema. Dabei wurde von den Gerichten vor allem eine ungleiche Chancenverteilung bemängelt.
Die Finanzmathematiker der Banken sollen vielfach für höhere Gewinnchancen der Bank gesorgt haben. Für bessere eigene Gewinnchancen sorgten Banken auch bei einigen Cross-Currency-Swaps.
Das Oberlandesgericht München hat zuletzt sogar die Auffassung vertreten, dass Cross-Currency-Swaps den Charakter eines „Glücksspiels“ hätten.
Dass die Anleger derart spekulativ investieren, war ihnen in vielen Fällen nicht bewusst.
Geschädigten Anlegern wird dringend geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Aufgrund der teilweise sehr kurzen Verjährung ist schnelles Handeln geboten. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
Datum: 18.04.2013 - 20:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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